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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen 2025

Wie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz mitteilt, können ab Donnerstag, 2. Januar, Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2025. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2025.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil eins des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz elektronisch gestellt werden. Der unterschriebene Antrag muss bis 31. Januar 2025 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 06331 809-321.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2025 zum Download bereit: mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/.