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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung einer Fundsache

Der Fundgegenstand kann gegen Glaubhaftmachung der Eigentumsansprüche bei der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Zimmer 115, abgeholt werden.

Zweibrücken, 08.02.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
- Fundbüro -