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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Informationen zum Beitragsbescheid über wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Stadt Hornbach im Jahr 2025

Die Stadt Hornbach erhebt im dritten Erhebungszeitraum wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen. Mit Datum vom 13.01.2025 erhalten Grundstückseigentümer in der Stadt Hornbach den diesjährigen Beitragsbescheid.

Das dem Erhebungszeitraum der Jahre 2022 bis 2026 zugrunde liegende Ausbauprogramm hat der Stadtrat bereits im Jahr 2021 aufgestellt. Darin enthalten war der Ausbau der Gehwege entlang der B 424 (Hauptstraße, 2. BA), sowie der Ausbau der Talstraße. Zusätzlich zu den bereits veranschlagten beiden Maßnahmen, strebt die Stadt Hornbach auch den Ausbau des Kirschbacher Wegs (1. BA) an und muss deshalb das Bauprogramm um diese Maßnahme erweitern.

Aus diesem Grund erhöht sich der Beitragssatz im diesjährigen Beitragsbescheid von vormals 0,27 € auf nunmehr 0,31 € pro qm und Jahr. Für ein durchschnittliches in etwa 800 qm großes Grundstück beträgt die Mehrbelastung ca. 3,20 € pro Monat.

Diese Erhöhung ist zunächst nur für die verbleibenden zwei Jahre des Erhebungszeitraums, nämlich für 2025 und 2026 vorgesehen. Anschließend wird der Stadtrat ein neues fünfjähriges Ausbauprogramm mit neuen Maßnahmen beschließen.

Hornbach, 09.01.2025
Gez. Hohn, Stadtbürgermeister