In der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land werden an jedem 2. Samstag im Monat um 11 Uhr die Sirenen im Probebetrieb in den Gemeinden Mauschbach, Dietrichingen, Hornbach, Althornbach, Dellfeld und in Contwig-Stambach ertönen.
Die Sirenen dienen als Warnmittel. Sie können rasch aktiviert werden und durch ihre Lautstärke auch nachts die Aufmerksamkeit der Bevölkerung erreichen.
In Rheinland-Pfalz werden zwischen 3 verschiedenen Sirenensignalen un einem Probealarm unterschieden:
| • | Wenn die Sirene eine Minute lang auf- und abschwellt, besteht Gefahr |
| Beim Sirenenton für die Warnung wird ein einminütiger auf- und abschwellender Ton verwendet, der die Bevölkerung auf eine Gefahrlage hinweisen soll, wie Hochwasser, ein starkes Unwetter, Chemieunfälle, Großbrände oder einen Terroranschlag. |
| Erklingt dieser auf- und abschwellende Sirenenton, ist die Bevölkerung dazu aufgefordert, nach Hause zu gehen oder ein anderes Gebäude aufzusuchen und sich weitergehende Informationen über andere Kanäle zu beschaffen, wie lokale Radiosender oder Warn-Apps. |
| • | Ein Dauerton über eine Minute bedeutet Entwarnung |
| Ertönt ein einminütiger Dauerton, so besteht keine Gefähr mehr. |
| • | 15-sekündiger Dauerton bedeutet: Probealarm |