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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Althornbach

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 12.03.2024 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Zimmer 302, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vgzwland.de (unter Verwaltung & Gemeinden – Verbandsgemeinde – Haushaltspläne (Entwürfe)) zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Althornbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land oder elektronisch an info@vgzwland.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Althornbach, 12.03.2024

Bernd Kipp

Ortsbürgermeister