Das Ortsgemeinderatsmitglied Herr Andreas Reuter hat das Mandat für den Ortsgemeinderat Battweiler niedergelegt. Nach § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 der Kommunalwahlordnung ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson wurde Herr Kai Laborenz, wohnhaft 66484 Battweiler einberufen. Herr Laborenz hat das Mandat angenommen.
Dies wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.