1. Forstwirtschaftsplan 2024
Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde vom Forstamt erstellt und wird dem Ortsgemeinderat durch Frau Revierförsterin Jäger vom Forstamt Westrich vorgetragen und erläutert.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2024 zu.
2. Erstellung eines Energetischen Quartierkonzeptes; Auftragsvergabe
Für die Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen erhält die Ortsgemeinde einen Zuschuss durch den Bund aus Mitteln des Energie- und Klimafonds in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten. Das Land beteiligt sich mit einem weiteren Zuschuss in Höhe von 20 %.
Damit die Maßnahme bis zum 30.09.2024 abgeschlossen werden kann, hat unverzüglich eine Auftragsvergabe zur Erstellung des energetischen Quartierskonzeptes zu erfolgen. Das Ausschreibungsverfahren ist eingeleitet.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt die Ortsbürgermeisterin den Auftrag für das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
3. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025 zum Bundesentscheid 2026
Gemäß Mitteilung der Kreisverwaltung Südwestpfalz vom 31.01.2024 startet nach der durch Corona bedingten Pause wieder der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“.
Die Besichtigung der teilnehmenden Ortsgemeinden durch die Kreiskommission findet im Zeitraum September/Oktober 2024 statt.
Der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024 wird zugestimmt.
4. Änderung Straßenbeleuchtungsanlage; Bottenbacher Weg 5
In der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen im Bereich Bottenbacher Weg 5 wurde eine defekte Straßenlampe gemeldet. Nach Überprüfung durch die Pfalzwerke Netz AG wurde festgestellt, dass diese Leuchte durch eine neue ersetzt werden muss, da der vorhandene Wandarm an einer Freileitung angeschlossen war, die bereits abgebaut ist. Die Pfalzwerke Netz AG hat diesbezüglich ein Angebot zur Änderung der Straßenbeleuchtungsanlage vorgelegt.
Der Ortsgemeinderat erteilt zur Auftragsvergabe an die Pfalzwerke Netz AG die Zustimmung.
5. Erweiterung Ergänzungssatzung Kapellenweg
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung der Ergänzungssatzung Kapellenweg gemäß § 34 Abs. 4 BauGB gefasst. Zweck der Satzung ist die Einbeziehung von Teilflächen des Grundstückes Plan-Nr. 1726/2 und 1733/35 (Böschungsfläche) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Im Rahmen des Satzungsverfahrens fand in der Zeit vom 15.01.2024 bis zum 15.02.2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und gleichzeitiger Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Büro geprüft und gewertet.
Der Ortsgemeinderat hat die Stellungnahme abzuwägen und ggfs. im Einzelnen darüber zu entscheiden. Sofern sich der Satzungsentwurf nach der Abwägung nicht ändert, kann er gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden und tritt nach Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
5.1 Abwägung der Stellungnahmen
Die eingegangenen Stellungnahmen hat das beauftragte Büro Wonka, Nünschweiler aufgelistet und mit einer Wertung versehen. Sofern sie abwägungserheblich sind, hat der Ortsgemeinderat im Einzelfall darüber einzeln beschlossen.
Der Ortsgemeinderat hat die entsprechenden Abwägungsbeschlüsse gefasst.
5.2 Satzungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die im Entwurf beigefügte Satzung über die Erweiterung der Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kleinsteinhausen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Kapellenweg (Erweiterung Ergänzungssatzung Kapellenweg).
5.3 Städtebaulicher Vertrag über naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen
Zur Sicherstellung und Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ist zwischen Ortsgemeinde und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu erhalten. Der Ortsgemeinderat stimmt dem in der Sitzung vorliegenden Vertragsangebot zu.
6. Behebung von Feuchtigkeits-Nässeschäden im Eingangsbereich der KiTa
Aufgrund von Feuchtigkeits-, Nässeschäden im Eingangsbereich der KiTa hat das Architekturbüro Arnold drei Fachfirmen mit der Bitte angeschrieben, der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen ein Angebot zur nachträglichen Bauwerksabdichtung von innen zu unterbreiten. Lediglich die Fa. Stego GmbH aus St. Ingbert hat ein Angebot abgegeben.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung an die Fa. Stego GmbH aus St. Ingbert zum Angebotspreis zu.
7. Einbau einer Enthärtungsanlage mit Hebeanlage in der KiTa
Für den Einbau einer Enthärtungsanlage mit Hebeanlage in der Kindertagesstätte hat die Ortsgemeinde ein Angebot einer Firma aus Pirmasens erhalten. Um eine ordnungsgemäße freihändige Vergabe durchführen zu können hat die Bauabteilung drei weitere Firmen mit der Bitte angeschrieben ebenfalls ein Angebot abzugeben.
Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag an die Fa. Schindeldecker aus Pirmasens zu vergeben.
8. Dorfgemeinschaftshaus
8.1 Einbau einer Enthärtungsanlage
Für den Einbau einer Enthärtungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus hat das Planungsbüro Wolf ein Angebot angefordert. Um eine ordnungsgemäße freihändige Vergabe durchführen zu können hat die Bauabteilung drei weitere Firmen gebeten ein Angebot abzugeben.
Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag an die Fa. Schindeldecker aus Pirmasens zu vergeben.
8.2 Sachstand Sanierung
Die Vorsitzende erläutert den Sachstand der Arbeiten am Dorfgemeinschaftshaus.
Nichtöffentlich
9. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in Grundstücksangelegenheiten.
10. Annahme von Spenden
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme einer angebotenen Spende zu.