1. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);
Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2016 - 2019
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 wurde am 14.11.2024 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO vor.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.
Das Ratsmitglied Karolin Baqué berichtet von der Rechnungsprüfung.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 wird festgestellt.
2. Vollzug der Gemeindeordnung(GemO);
Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben
Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2016 - 2019 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem im Prüfungszeitraum im Amt befindlichen Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung.
Die Entlastung wird erteilt.
3. Bebauungsplan „Oben an der Kirche, 2. Erweiterung, 1. Änderung“
Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 20.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oben an der Kirche, 2. Erweiterung“ gefasst. Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Danach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung der Traufhöhe auf 7,25 m für den Bereich des allgemeinen Wohngebiets, sowie die Klarstellung der Zulässigkeit von Garagen außerhalb der Baugrenzen im gesamten Geltungsbereich.
3.1 Abwägung der Stellungnahmen
Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025. Während dieses Zeitraumes sind Stellungnahmen der Öffentlichkeit nicht eingegangen. Weiterhin wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Auch hierbei sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen. Eine Beschlussfassung zur Abwägung ist nicht erforderlich.
3.2 Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Oben an der Kirche, 2. Erweiterung, 1. Änderung“ in der vorliegenden Entwurfsfassung gemäß § 10 BauGB als Satzung.
4. Wirtschaftsweg Maientaler Hof, Ausgleichsflächen
Ortsbürgermeister Schmitt informiert den Ortsgemeinderat darüber, dass nun die Zuwendung für den Ausbau des Wirtschaftsweges „Maientaler Hof“ in Höhe von 343.000,00 € ausgezahlt wurde. Diese ist allerdings geringer ausgefallen als erwartet. Seitens der Kreisverwaltung wurden nachträglich Auflagen über die Anlegung von Ausgleichsflächen gefordert. Das Ingenieurbüro Dilger hat dann für die Ortsgemeinde einen Plan erstellt. Die Ausgleichsfläche ist im Bereich am Brunnenfluss in Richtung Wald vorgesehen. Bevor allerdings mit den Anpflanzungen begonnen werden kann, muss zunächst die auf dem Areal befindliche Quelle in Stand gesetzt sein.
5. Klimageräte für den Bewegungskindergarten Großsteinhausen
Die Kindertagesstätte Großsteinhausen plant die Anschaffung von Klimageräten für die beiden Gruppenräume sowie den Schlafraum.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Anschaffung der Klimageräte durch eine Kreiszuwendung gefördert werden kann. Diesbezüglich wurde bereits eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt, das Ergebnis wird zeitnah nachgereicht.
Sobald die Klärung bezüglich möglicher Zuschüsse und deren Höhe erfolgt ist, werden Angebote eingeholt.
Der Ortsgemeinderat Großsteinhausen stimmt der Anschaffung der Klimageräte zu.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister den Auftrag für das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
6. Zuschussantrag SV Großsteinhausen e.V.
Der SV Großsteinhausen e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Sebastian Baqué, stellt einen Zuschussantrag für einen barrierefreien Zugang zum Sportheim.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Zuschussantrag des SV Großsteinhausen zu.
7.. Austausch von Straßenlampen
Ortsbürgermeister Schmitt erklärt dem Ortsgemeinderat, dass im Bereich des Mühlweges und des Lindenweges noch alte Straßenlampen stehen. Er schlägt vor, diese gegen neue LED-Lampen auszutauschen, damit neben der Stromeinsparung auch ein einheitliches Ortsbild entsteht. Er hat bei der Pfalzwerke Netz AG ein Angebot über den Austausch der 26 Straßenleuchten eingeholt.
Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag gemäß Angebot an die Pfalzwerke Netz AG. Die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den Auftrag zu vergeben.
Nichtöffentlich
8. Bauangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in Bauangelegenheiten.
9. Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Vertragsangelegenheit.