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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Contwig vom 13.03.2025

1. Forstangelegenheiten

1.1 Forstwirtschaftsplan 2025

Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde vom Forstamt erstellt und liegt dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Herr Martinek, Forstamt Westrich, erläutert den Anwesenden die einzelnen Positionen.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2025 zu.

1.2 Ökokonto; Waldrandgestaltung

Herr Martinek, Forstamt Westrich, erläutert den Anwesenden das Konzept Waldrandgestaltung durch ein Ökokonto.

Der Ortsgemeinderat spricht sich gegen eine Waldrandgestaltung aus.

1.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Zusammenhang mit Wegeausbau

Herr Martinek, Forstamt Westrich, erläutert den Anwesenden die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit Wegeausbau.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit Wegeausbau durchgeführt werden.

1.4. Organisation Forstreviere;

Zukünftige Beförsterung im Forstrevier Bechhofen

Das Forstamt Westrich teilt mit Schreiben vom 17.02.2025 mit, dass das am 27.01.2020 angestoßene Revierabgrenzungsverfahren, nachdem hierzu ergangene Beschwerden einzelner Kommunen zurückgezogen wurden, nunmehr abgeschlossen ist.

Der Abgrenzungsbescheid der Oberen Forstbehörde ist bestandskräftig, die Reviere sind mit Wirkung 05.02.2025 neu abgegrenzt.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Revierdienst rückwirkend ab dem 05.02.2025 wie bisher staatlich erfolgen soll.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Forstverwaltung, den Revierdienst mit Herrn Thomas Martinek zu besetzen, zu.

2. Vorstellung neues Konzept für die Kindertagesstätte in Stambach

Die Leiterin der Kindertagesstätte „Haus der kleinen Freunde“ in Stambach, Frau Sandra Schultz, stellt den Anwesenden das neue Konzept für die Kindertagesstätte „Haus der kleinen Freunde“ vor.

3. Jugendförderung 2024

Am Ende des Haushaltsjahres 2024 stand bei der Leistung „Jugendförderung 421101“ noch ein Betrag in Höhe von 2.676,52 € zur Verfügung. Dieser Betrag wurde entsprechend den Förderrichtlinien anteilsmäßig an die Vereine ausgezahlt, die einen Antrag gestellt haben. Es wurde ein Betrag von 6,21 € je Jugendliche/r ermittelt.

Der SV Palatia Contwig hat nach Auszahlung der oben genannten Förderbeträge ebenfalls einen Antrag auf Jugendförderung gestellt.

Es wird dem Ortsgemeinderat vorgeschlagen, dem SV Palatia Contwig ebenfalls die Förderung auszuzahlen.

Der Ortsgemeinderat Contwig stimmt der Festsetzung der Zuwendungen zu.

4. Vereinsförderung

4.1 Zuschussantrag SC Stambach 1930 e.V.

Der SC Stambach 1930 e.V. stellt einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Aufstellung einer Fertiggarage für die Unterbringung von Rasenpflege- und Trainingsgerätschaften und weiterer Nutzung.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Zuschussantrag des SC Stambach 1930 e.V. zu.

4.2 Zuschussantrag VT Contwig e.V.

Der VT Contwig e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Walter Hüther, stellt einen Antrag auf Zuschuss zur Anschaffung von einem Spannstufenbarren und einer Rollmatte für die Turnerinnen der VT Contwig.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Zuschussantrag des VT Contwig e.V. zu.

5. Straßenverkehrsangelegenheiten

5.1 Felsacker Straße - Anliegen Buchmann

Um das vorgetragene Problem zu lösen, besteht die Möglichkeit im Bereich des Friedhofeingangs in der Felsackerstraße eine Querungshilfe als Markierung Zeichen 293 StVO aufbringen zu lassen, sowie das Verkehrszeichen 350 StVO (Fußgängerüberweg) anzuordnen.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Anordnung des Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) zu und beschließt die Markierung Zeichen 293 (Querungshilfe) auf der Fahrbahn aufzubringen.

5.2 Pirmasenser Straße - Anliegen Gruber

Um das Sichtproblem, ausgelöst durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich der Pirmasenser Straße 24 bis 34 zu lösen, ist es erforderlich dem kompletten Straßenzug beidseitig das Verkehrszeichen 286 StVO (eingeschränktes Haltverbot) anzuordnen, somit wäre das Parken nur noch in den ausgewiesenen Seitenstreifen (Parkstreifen) VZ 314 StVO erlaubt.

Der Ortsgemeinderat stimmt auf Grundlage der Empfehlung des Ordnungsamtes der Anordnung der Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) und VZ 314 (Parken) beidseitig zu.

5.3 Parkplatz „Im Eck“ Contwig

Da sich die zeitliche Parkplatzbegrenzung (2,5 Std.) im Bereich des Friedhofs in Contwig bewährt hat, ist von Seiten der Ortsgemeinde vorgesehen auch für den Parkplatz „Im Eck“ in Contwig eine zeitliche Begrenzung (2,5 Stunden) anzuordnen.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Anordnung einer zeitlichen Parkplatzbegrenzung von 2 Stunden im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den Parkplatz „Im Eck“ zu.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Erweiterung der zeitlichen Parkplatzbegrenzung von 2 Stunden im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die gesamte Gutenbrunnenstraße.

6. Straßenbeleuchtung in der Friedrich-Händel-Straße

Im Bereich der Johann-Strauß-Str. 1 in Contwig soll ein neuer Lichtpunkt gesetzt werden. Die Pfalzwerke Netz AG hat diesbezüglich ein Angebot zur Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage vorgelegt.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Durchführung der genannten Maßnahme durch die Pfalzwerke Netz AG zu, sofern keine adäquate Alternative besteht.

7. Anschaffung Maibaum

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung des Maibaumes durch die Firma Heinzelmann Holzbearbeitung GmbH.

8. Anschaffung von 2 Abschlusstoren für Grünabfallcontainer Friedhof Contwig

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung von 2 Abschlusstoren für Grünabfallcontainer durch die Firma Grünfelder GmbH.

Nichtöffentlich

9. Vertragsangelegenheiten; Bestätigung einer Eilentscheidung

Im Rahmen einer Eilentscheidung wurde der Auftrag für weitere Planungsleistungen zum Ausbau der Bogenstraße und Storchengasse vergeben.

Der Ortsgemeinderat bestätigt den durch die Eilentscheidung gefassten Beschluss.

10. Bauangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Contwig beschließt in einer Bauangelegenheit.

11. Grundstücksangelegenheit

Der Ortsgemeinderat beschließt in Grundstücksangelegenheiten.