Titel Logo
Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verunreinigungen durch Hundekot

Vermehrt kommen in der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen Beschwerden auf, dass Hunde auf nicht eigenen und öffentlichen Grundstücken ihr Geschäft verrichten und die Hundekotbeutel in x-beliebige Mülleimer in der Nähe entsorgt werden.

Wir weisen darauf hin, dass Abfälle so zu beseitigen sind, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Der Hundekot soll von fremden Grundstücken und öffentlichen Anlagen entfernt werden und die Hundekotbeutel sind in den eigenen Behältnissen zu entsorgen.

Nach §28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land – örtliche Ordnungsbehörde