1. Erweiterung Kindertagesstätte
1.1 Erweiterung Kindertagesstätte, Vergabe Tragwerksplanung
Die Ortsgemeinde Riedelberg plant die Erweiterung an der Kindertagesstätte und hat am 06.01.2025 das Büro Arnold + Partner, Pirmasens mit den Architektenleistungen beauftragt. Bei einem gemeinsamen Gespräch wurde die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Zunächst sind weitere Fachplaner zu beteiligen.
Bezüglich der noch zu vergebenden Tragwerksplanung hat das Büro Weber Ingenieure, Homburg am 30.01.2025 ein Angebot über 19.060,33 € vorgelegt. Darin enthalten sind die Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe. Es wurde ein Nachlass von 30 % berücksichtigt.
Weiterhin angeboten wird das Erstellen der Wärmeschutznachweise nach GEG 2024 für 1.428,00 € brutto, sowie monatliche SiGeKo Leistungen für 702,10 € während der Bauphase.
Bei einer Auftragssumme unter 25.000,00 € ist eine freihändige Vergabe durch den Ortsgemeinderat möglich.
Der Ortsgemeinderat Riedelberg stimmt der Auftragsvergabe an das Büro Weber Ingenieure, Homburg zu. Es wird die Tragwerksplanung, sowie der Wärmeschutznachweis beauftragt. Die SiGeKo Leistungen werden separat durch die Verbandsgemeindeverwaltung ausgeschrieben.
1.2 Grundsatzbeschluss Auftragsvergabe
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister sowie den 1. Orts-beigeordneten, nach Sichtung der Angebote durch die Ratsmitglieder, die für die Erweiterung der Kindertagesstätte notwendigen Aufträge zu vergeben.
1.3 Rückbau Balkon
Der Architekt Christoph Arnold hat im Rahmen einer Ortsbegehung in Erwägung gezogen den Balkon zurückzubauen. Vor einer endgültigen Entscheidung will er dies mit dem beauftragten Tragwerksplaner noch einmal abstimmen und dann eine Empfehlung aussprechen.
Die Kosten für den Rückbau betragen nach Schätzung ca. 7.500,00 Euro.
Der Ortsgemeinderat beschließt den Empfehlungen des Architekten zu folgen.
2. Kindertagesstätte; Anschaffungen im Hauswirtschaftsbereich und im
U2-Bereich
Es ist beabsichtigt, neue Materialien für die Küche anzuschaffen, um die Ausstattung zu modernisieren und die Qualität der Verpflegung zu verbessern.
Die geplanten Anschaffungen umfassen unter anderem:
Töpfe, Geschirr, Besteck, Induktionskochplatte, Teewagen, Schüsseln, etc.
Die Gesamtkosten für diese Anschaffungen belaufen sich auf ca. 1.500,00 Euro.
Des Weiteren ist es beabsichtigt, eine geeignete Ausstattung für die Kinder im U2-Bereich anzuschaffen. Hierzu werden Angebote eingeholt.
Der Ortsgemeinderat wird gebeten, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die erforderliche Ausstattung für den U2-Bereich ohne weiteren Beschluss zu beschaffen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Anschaffung der Materialien für den Hauswirtschaftsbereich im Gesamtwert von ca. 1.500,00 € zu.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister den Auftrag zur Beschaffung der Ausstattung für den U2-Bereich für das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
3. Organisation Forstreviere; Zukünftige Beförsterung im Forstrevier Zweibrücken
Das Forstamt Westrich teilt mit Schreiben vom 18.02.2025 mit, dass das am 27.01.2020 angestoßene Revierabgrenzungsverfahren, nachdem hierzu ergangene Beschwerden einzelner Kommunen zurückgezogen wurden, nunmehr abgeschlossen ist.
Der Abgrenzungsbescheid der Oberen Forstbehörde ist bestandskräftig, die Reviere sind mit Wirkung 05.02.2025 neu abgegrenzt.
Das Forstrevier Zweibrücken ist somit neu abgegrenzt und umfasst neben Staatswaldflächen auch die Gemeindewälder von Althornbach, Bottenbach, Dietrichingen, Stadt Hornbach, Mauschbach, Kleinsteinhausen, Riedelberg, Walshausen, Stadt Zweibrücken und Umwelt-u. Servicebetrieb (UBZ) Zweibrücken.
Gemäß § 28 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) entscheiden die Körperschaften, wenn sie insgesamt mehr als 50 % der sog. Reduzierten Holzbodenfläche an einem Forstrevier halten, ob sie die Revierleitung durch einen staatlichen Bediensteten oder einen Bediensteten der Körperschaft durchführen lassen wollen.
Im Revier Zweibrücken kommen die kommunalen Waldbesitzenden auf einen Gesamtflächenanteil von rd. 53 %, daher haben Sie die Wahlmöglichkeit ob der Revierdienst rückwirkend ab dem 05.02.2025 wie bisher (staatlich) erfolgen soll oder kommunal organsiert wird.
Sofern sich der Ortsgemeinderat weiterhin für die staatliche Beförsterung entscheidet, ist seitens der Forstverwaltung beabsichtig, das neu abgegrenzte Forstrevier Zweibrücken mit der bereits im Revierdienst tätigen Mitarbeiterin – Frau Maria Jäger – zu besetzen. Auch hierzu wird um Entscheidung gebeten.
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Revierdienst rückwirkend ab dem 05.02.2025 wir bisher (staatlich) erfolgen soll.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Forstverwaltung, den Revierdienst mit Frau Maria Jäger zu besetzen, zu.
Information; Nutzung von Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus
Ortsbürgermeister Gereon Lethen, teilt dem Rat mit, dass man das Dorfgemein-schaftshaus der Babygruppe weiterhin gerne kostenlos zur Verfügung stellen würde und befragt den Ortsgemeinderat.
Der Ortsgemeinderat beschließt, der Babygruppe weiterhin die Räumlichkeiten im DGH kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Nichtöffentlich
4. Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Riedelberg stimmt der Minderung einer Miete für den Standort der Altkleidersammelcontainer zu.
5. Pachtangelegenheit
Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die Auflösung eines Pachtvertrages.
6. Rechtsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat berät und beschließt in einer Rechtsangelegenheit wegen Nutzungen des Dorfgemeinschafshauses.