1. | Energetisches Quartierskonzept; Grundsatzbeschluss |
Der Vorsitzende erteilt dem Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Bernd Hofer, das Wort. Dieser erläutert den Anwesenden die Ziele und Fördermöglichkeiten im Rahmen eines energetischen Quartierskonzeptes.
Der Ortsgemeinderat spricht sich grundsätzlich für ein energetisches Quartierskonzept aus.
| 2. | Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 |
| 2.1 | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 |
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 lag in der Zeit vom 15.03.2024 bis 28.03.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Althornbach öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan gingen nicht ein.
2.2 | Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 |
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan mit -satzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu.
3. | Hochwasserschutzmaßnahme Hornbach; Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens |
Der Landkreis Südwestpfalz hat mit Schreiben vom 18.01.2024 den Antrag auf Fortführung der Planfeststellung für die Hochwasserschutzmaßnahme Hornbach gestellt. Zuständige Behörde für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren ist die SGD Süd in Neustadt. Die Behörde hat die Planunterlagen mit Schreiben vom 13.02.2024 vorgelegt und die Verbandsgemeinde (und damit auch die Ortsgemeinden) um Stellungnahme gebeten. Außerdem erfolgt auch die öffentliche Planauslegung. Dabei kann jedermann Einsicht in die Planunterlagen nehmen und Einwendungen zum Vorhaben einreichen. Der Auslegungszeitraum dauert bis 18.03.2024, die Frist für Einwendungen endet am 18.04.2024.
In seiner Sitzung vom 26.03.2012 hatte der Ortsgemeinderat darauf hin gewiesen, dass die zeitliche Reihenfolge der Maßnahmenblöcke eine große Rolle spielt und deshalb zunächst die Schaffung des Retentionsraums in Dietrichingen umzusetzen sei. Weiterhin hatte der Ortsgemeinderat darum gebeten, dass auch die Hochwasserschutzmaßnahmen in Althornbach zur Umsetzung kommen.
Der Ortsgemeinderat beschließt die o. g. Stellungnahme beizubehalten.
| 4. | Erweiterung Kindertagesstätte |
| 4.1 | Auftragsvergabe Aluminiumfenster/Fenstertürelemente |
Die Arbeiten für das Gewerk „Aluminiumfenster/Fenstertürelemente mit Raffstoreanlagen“ wurden nach VOB beschränkt ausgeschrieben. Zur Teilnahme wurden 10 Fachfirmen ausgefordert. Bei der Submission am 01.02.2024 lagen lediglich zwei Angebote vor. Die Angebote wurden durch das Büro Arnold in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft.
Der Ortsgemeinderat vergibt das Gewerk „Aluminiumfenster/Fenstertüren mit Raffstoreanlagen“ an die Fa. Burkhart Fenster-Rolladen-Metallbau e.K., Dahn, auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes.
4.2 | Auftragsvergabe Nachtragsauftrag Dachdecker-/Zimmermannsarbeiten |
Bei der Ausführung der Zimmermanns- und Dachdeckerarbeiten haben sich Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung und Ausschreibung ergeben, die im Baustellengespräch vor Ort abgesprochen wurden. Es geht dabei um Details bei der Attikaabdeckung, die Anbindung des Altbaus an den Neubau und die Absturzsicherung auf dem Flachdach. Die Fa. Lanzenstiel hat dazu ein Nachtragsangebot vorgelegt, das vom Büro Arnold geprüft und festgestellt wurde.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Beauftragung des vorliegenden Nachtragsangebotes 1 der Fa. Lanzenstiel.
| 4.3 | Weitere Auftragsvergaben |
| a) | Lüftungstechnische Anlagen |
An der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB für die Lieferung und Montage von raumlufttechnischen Anlagen wurden 10 Unternehmen beteiligt. Zum Submissionstermin lagen fünf Angebote vor, die vom Planungsbüro S2 GmbH, Pirmasens, geprüft wurden.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an die Fa. Ronald Christ GmbH, Münchweiler, auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes.
b) | Wärmeversorgungsanlagen |
An der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB für die Lieferung und Montage von Wärmeversorgungsanlagen wurden 11 Unternehmen beteiligt. Zum Submissionstermin lagen vier Angebote vor, die vom Planungsbüro S2 GmbH, Pirmasens, geprüft wurden. Der Ortsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an die Fa. Deffland & Merck GmbH, Pirmasens, auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes.
c) | Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen |
An der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB für die Lieferung und Montage von Abwasser-, Trinkwasseranlagen wurden 10 Unternehmen beteiligt. Zum Submissionstermin lagen drei Angebote vor, die vom Planungsbüro S2 GmbH, Pirmasens, geprüft wurden. Der Ortsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an die F & B Heizungstechnik GmbH, Contwig, auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes.
d) | Weitere Auftragsvergaben |
Weitere Ausschreibungen sind aktuell in Vorbereitung und sollen in den nächsten Wochen an den Markt gehen. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Zuschlag für weitere Auftragsvergaben zu diesem Projekt entsprechend dem festgestellten Ausschreibungsergebnis zu erteilen. Dies gilt insbesondere auch für den Zeitraum nach den Kommunalwahlen bis zur Konstituierung des neugewählten Ortsgemeinderates.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, weitere Bauaufträge für die Baumaßnahme Erweiterung Kindertagesstätte auf der Grundlage des jeweils festgestellten Ausschreibungsergebnisses im Benehmen mit den Beigeordneten zu vergeben.
5. | Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025 zum Bundesentscheid 2026 |
Gemäß Mitteilung der Kreisverwaltung Südwestpfalz vom 31.01.2024 startet nach der durch Corona bedingten Pause wieder der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Einige Änderungen und Neuerungen, die überwiegend den zeitlichen Ablauf betreffen, sind vorgenommen worden.
Durchführung des Wettbewerbs:
Die Besichtigung der teilnehmenden Ortsgemeinden durch die Kreiskommission findet im Zeitraum September/Oktober 2024 statt.
Eine Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024 wird abgelehnt.
| 6. | Städtebauliches Sanierungsgebiet „Ortskern“; |
|
| Verlängerung der Durchführungsfrist |
Die Ortsgemeinde Althornbach hat im Jahr 2008 eine Sanierungssatzung für das Gebiet „Ortskern“ erlassen, die am 12.06.2008 in Kraft getreten ist. Der Satzungsbeschluss wurde in der Sitzung am 06.06.2008 gefasst. Gleichzeitig wurde damals die Durchführungsfrist für die Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 BauGB auf 15 Jahre festgelegt. Dieser Zeitraum wäre im vergangenen Jahr 2023 abgelaufen.
Nach § 142 Abs. 3 BauGB soll diese Frist 15 Jahre nicht überschreiten. Allerdings kann diese Frist auch durch Ratsbeschluss verlängert werden, wenn die Sanierung nicht innerhalb der beschlossenen Frist durchgeführt werden kann.
Ein wesentliches Sanierungsziel war die Sanierung privater Bausubstanz zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse. Im bisherigen Sanierungszeitraum konnte die Ortsgemeinde mit verschiedenen Eigentümern Modernisierungsvereinbarungen abschließen. Darin hatten sich die Eigentümer zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an vorhandener Bausubstanz verpflichtet. Nach Durchführung dieser Maßnahmen konnte eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, wonach die Eigentümer erhöhte steuerliche Abschreibungen beim Finanzamt geltend machen konnten. Allerdings war die Anzahl der Modernisierungsvereinbarungen in den vergangenen 15 Jahren relativ gering. Der Ortsgemeinderat beschließt nach Aussprache, die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet „Ortskern“ bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
7. | Wahl einer stellvertretenden Wahlleiterin / eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahlen |
Da sowohl Ortsbürgermeister Bernd Kipp als auch die 1. Ortsbeigeordnete Sophia Mohring als Bewerber bzw. als Vertrauensperson in Wahlvorschlägen benannt sind, können sie nicht Wahlleiter/in und damit nicht Vorsitzende/r des Wahlausschusses für die Ortsbürgermeister/in- und die Ortsgemeinderatswahl sein. Die Funktion des Vorsitzenden übernimmt der 2. Ortsbeigeordneter Christian Landsdorfer.
Da kein weiterer Ortsbeigeordneter vorhanden ist, ist vom Ortsgemeinderat eine stellvertretende Wahlleiterin / ein stellvertretender Wahlleiter für die Ortsbürger-meister/in- und die Ortsgemeinderatswahl zu wählen.
Die Wahl kann, sofern der Ortsgemeinderat dies beschließt, durch Handzeichen erfolgen.
Der Ortsgemeinderat wählt Herrn Frank Schilb zum stellvertretenden Wahlleiter für die Ortsbürgermeister/in- und Ortsgemeinderatswahl.
8. | Bauertstraße; Baumpflanzungen |
Der Vorsitzende informiert, dass Frau Hofmann, DLR Westpfalz, verschiedene Arten der Bäume zur Anpflanzung empfohlen hat.
Der Ortsgemeinderat beschließt:
Die Pflanzungen sollen erst im Herbst dieses Jahres erfolgen.
Der Vorsitzende soll die Bäume über die Kreisverwaltung Südwestpfalz bestellen.
Aus den vorgeschlagenen Baumarten soll eine Mischung zusammengestellt und erworben werden.