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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 15/2025
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Dietrichingen vom 24.03.2025

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet die Erste Ortsbeigeordnete Michaela Rücker das Ratsmitglied Bernd Neumayer.

1. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2016 - 2019

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 wurden am 21.01.2025 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO vor.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 werden festgestellt.

2. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); Beschluss über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich oder den Bürgermeister vertreten haben

Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2016 - 2019 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO der im Prüfungszeitraum im Amt befindlichen Ortsbürgermeisterin und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung.

3. Bebauungsplan „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum“

Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 11.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum“ gefasst. Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Danach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung der Baugrenzen für die Grundstücke Plan-Nr. 87/9, 87/2 und 752 (Teilfläche). Der Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf diese genannten Grundstücke. Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum, 1. Änderung“.

Von einer frühzeitigen Beteiligung wurde abgesehen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Einstellung in das Internet sowie eine Auslegung der Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Außerdem wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.

3.1 Abwägung der Stellungnahmen

Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 12.02.2025. Während dieses Zeitraumes sind Stellungnahmen der Öffentlichkeit nicht eingegangen. Weiterhin wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Innerhalb der Frist gingen Stellungnahmen nicht ein.

Eine Beschlussfassung zur Abwägung ist nicht erforderlich.

3.2 Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum, 1. Änderung“ in der vorliegenden Entwurfsfassung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

4. Bebauungsplan „Solarpark beim Kirschbacher Hof“; Stellungnahme zum beantragten Zielabweichungsverfahren

Die re:cap geD – Dietrichingen PV UG, Walldorf, plant in der Ortsgemeinde Dietrichingen die Errichtung eines Agri-PV Solarparks auf einer Fläche von insgesamt ca. 54,8 ha. Der geplante Solarpark liegt nordöstlich der bestehenden Ortslage, zwischen dem Sandwaldhof und dem Kirschbacherhof. Bisher werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.

Für diesen Standort wurde bereits im Jahr 2024 ein Zielabweichungsverfahren für die Errichtung einer klassischen Freiflächen-Photovoltaikanlage durchgeführt. Dieses Zielabweichungsverfahren war jedoch aufgrund des landwirtschaftlichen Vorrangs gescheitert und der Antrag wurde zurückgezogen. Mit der vorliegenden Planung ist nun eine kombinierte Nutzung der Fläche für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromerzeugung mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung vorgesehen.

Gemäß dem genehmigten Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz IV tangiert die geplante Fläche ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft. Die re:cap geD – Dietrichingen PV UG hat deshalb einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 6 (2) ROG i.V.m. § 10 (6) LPlG gestellt. Die zuständige obere Landesplanungsbehörde kann im Benehmen mit den fachlich berührten Stellen der jeweiligen Verwaltungsebene und der jeweiligen Planungs-gemeinschaft die Abweichung von einem Ziel des Regionalen Raumordnungsplanes zulassen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind:

Mit Schreiben vom 19.02.2025 wurde die Verbandsgemeinde um Stellungnahme angefragt, ob das Benehmen zu der beantragten Zielabweichungszulassung erteilt wird.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die nun geplante Agri-PV Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Dietrichingen mit der Ausweisung eines Sondergebiets sowie die Änderung des Flächennutzungsplans durch die Verbandsgemeinde erforderlich

Der Ortsgemeinderat Dietrichingen erteilt zu der beantragten Zielabweichung (Vorranggebiet Landwirtschaft) durch die geplante Agri-PV Anlage das Benehmen.

5. Ergänzungswahl Rechnungsprüfungsausschuss

Frau Michaela Rücker wurde in der konstituierenden Sitzung zur Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Dietrichingen gewählt.

Gemäß § 110 Abs. 4 GemO hat die Ortsbürgermeisterin im Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) kein Stimmrecht. Sie ist jedoch berechtigt und verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Das Gleiche gilt für die Beigeordneten, soweit sie einen eigenen Aufgabenbereich leiten oder den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben.

Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen, anstelle der Ersten Beigeordneten eine andere Person als Vertreterin in den RPA zu wählen.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl per Akklamation durchzuführen.

Der Ortsgemeinderat wählt den Rechnungsprüfungsausschuss wie folgt neu:

Rechnungsprüfungsausschuss

Mitglied

Stellvertreter/in

Bernd Neumayer

Dirk Henschke

Gunter Stegner

Christoph Wolf

David Arndt

Frank Freyer

6. Ausbau Wirtschaftsweg „Hennenwald“

Der Antrag für den Ausbau des Wirtschaftsweges Am Hennenwald konnte im Auswahlverfahren 2024 nicht berücksichtigt werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Förderantrag neu einzureichen.

Nichtöffentlich

7. Grundstücksangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in Grundstücksangelegenheiten.