1. Örtliches Hochwasserschutz- und Starkregenkonzept; Zustimmung zur Planung
Am 13.06.2023 hat das Ing.-Büro Dilger, Dahn im 2. Bürgerworkshop die Ergebnisse der bisherigen Bürgerbeteiligung sowie den Konzeptentwurf mit Maßnahmenvorschlägen präsentiert. Herr Daux vom Büro Dilger erläutert in der Sitzung das Konzept und die Maßnahmenvorschläge. Er verweist darauf, dass es hierbei um Handlungsempfehlungen geht, die im Falle ihrer Verwirklichung einer konkreten Planung und möglicherweise auch Genehmigungsverfahren nach Wasserrecht bedürfen. Das Büro wird auch noch einen Wartungsplan für bestehende Anlagen zusätzlich zum Maßnahmenplan liefern.
Der Ortsgemeinderat stimmt der vom Ing.-Büro Dilger, Dahn vorgelegten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept zu.
2. Hochwasserschutzmaßnahme Hornbach; Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Der Landkreis Südwestpfalz hat mit Schreiben vom 18.01.2024 den Antrag auf Fortführung der Planfeststellung für die Hochwasserschutzmaßnahme Hornbach gestellt. Zuständige Behörde für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren ist die SGD Süd in Neustadt. Die Behörde hat die Planunterlagen mit Schreiben vom 13.02.2024 vorgelegt und die Verbandsgemeinde (und damit auch die Ortsgemeinden) um Stellungnahme gebeten. Außerdem erfolgt auch die öffentliche Planauslegung. Dabei kann jedermann Einsicht in die Planunterlagen nehmen und Einwendungen zum Vorhaben einreichen. Der Auslegungszeitraum dauert bis 18.03.2024, die Frist für Einwendungen endet am 18.04.2024.
Das integrierte Hochwasserschutzkonzept wurde von der Universität Karlsruhe erarbeitet und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen vom Ingenieurbüro Dilger, Dahn, in einer Genehmigungsplanung dargestellt. Das Konzept beinhaltet zwei unterschiedlich wirkende Maßnahmenblöcke. Zum einen sollen an Schwalb und Hornbach im Bereich der Stadt Hornbach Maßnahmen durchgeführt werden, die die Abflusssituation verbessern und das Hochwasser schneller abführen. Zum anderen soll oberhalb von Dietrichingen zusätzlicher Retentionsraum geschaffen werden, der die Abflussverschärfung ausgleicht.
Bereits im Jahr 2012 wurden Stellungnahmen der Ortsgemeinden im Rahmen der ursprünglichen Planfeststellung abgegeben. Diese bleiben weiterhin gültig, können aber im Rahmen der jetzigen Abfrage von den Ortsgemeinden noch geändert oder ergänzt werden. Soweit Einwendungen geltend gemacht werden sollen, müsste die Entscheidung hierüber innerhalb der Einwendungsfrist erfolgen.
Der Ortsgemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die Planung zu erheben.
3. Gewässerunterhaltungsmaßnahmen am Hornbach
Die Gewässerunterhaltung am Hornbach als Gewässer 2. Ordnung obliegt nach den wasserrechtlichen Vorschriften dem Landkreis Südwestpfalz bzw. der SGD Süd als Gewässerfachbehörde. Seit Jahren wird der Gewässerlauf aus Sicht der Ortsgemeinde durch umgestürzte Bäume und Totholz beeinträchtigt. Dadurch staut sich Treibholz und auch Müll und Unrat werden dort angeschwemmt. Die Ortsgemeinde sieht hier Handlungsbedarf durch den Gewässerunterhaltspflichtigen.
Ortsbürgermeister Krippleben informiert über einen Ortstermin mit der SGD Süd und dem NABU. Der NABU hat für den Bachbereich von der Gemarkung Dietrichingen bis zur Brücke am Ortseingang die Bachpatenschaft übernommen. Gleichermaßen soll auch der TTV Mauschbach die Bachpatenschaft für den restlichen Bereich bis zur Gemarkungsgrenze Hornbach übernehmen. Die SGD Süd hat zugesagt, im Bereich unmittelbar vor und nach der Brücke das Totholz aus dem Gewässerbett zu entfernen.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
4. Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
4.1 Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 lag in der Zeit vom 01.03.2024 bis 14.03.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mauschbach öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan gingen nicht ein.
4.2 Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan mit -satzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu.
5. Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes; Auftragsvergabe
Für die Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes der Ortsgemeinde Mauschbach erhält die Ortsgemeinde einen Zuschuss durch den Bund aus Mitteln des Energie- und Klimafonds in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten. Das Land beteiligt sich nicht mit einem weiteren Zuschuss.
Damit die Maßnahme bis zum 30.09.2024 abgeschlossen werden kann, hat unverzüglich eine Auftragsvergabe zur Erstellung des energetischen Quartierskonzeptes zu erfolgen. Das Ausschreibungsverfahren ist eingeleitet.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister den Auftrag für das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
6. Widmungen von Verkehrsanlagen
Die Verkehrsanlagen des dritten Bauabschnittes des Bebauungsplanes „Plomb und Felsacker“ sind baulich fertiggestellt. Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) ist zum Erlangen der öffentlichen Zweckbestimmung „Gemeindestraße“ ein formeller Willensakt zur öffentlichen Verkehrsanlage zu beschließen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist durch die Verwaltung eine entsprechende Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.
6.1 Widmung der Verkehrsanlage „Ackerweg“
Die Erschließungsstraße „Ackerweg“ (Verlängerung des Ackerweges) wurde aufgrund des Bebauungsplanes „Plomb und Felsacker“ hergestellt. Die Widmung erstreckt sich auf das Grundstück Plan-Nr. 119 und einen Teil des Grundstückes Plan-Nr. 114/3, eine durchgehende Strecke von der Hauptstraße bis zum Zusammenschluss mit der Schulstraße.
Die Ortsgemeinde Mauschbach ist Eigentümerin dieser Straßenfläche. Die Verkehrsanlage „Ackerweg“ wird als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Ortsgemeinderat Mauschbach beschließt gem. § 36 LStrG die Straße „Ackerweg“ als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
6.2 Widmung der Verkehrsanlage „Schulstraße“
Die Erschließungsstraße „Schulstraße“ (Verlängerung der Schulstraße) wurde aufgrund des Bebauungsplanes „Plomb und Felsacker“ hergestellt. Die Widmung erstreckt sich auf die nördliche Teilfläche des Grundstück Plan-Nr. 104.
Die Ortsgemeinde Mauschbach ist Eigentümerin dieser Straßenfläche. Die Verkehrsanlage „Schulstraße“ wird als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Ortsgemeinderat Mauschbach beschließt gem. § 36 LStrG die Verlängerung der Straße „Schulstraße“ als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
7. Fahrbahnschäden in der Ortsdurchfahrt L478
Die Fahrbahn der Hauptstraße (L 478) weist in mehreren Bereichen erhebliche Schäden auf. Zuständig für Reparaturmaßnahmen ist der Landesbetrieb Mobilität als überörtlicher Straßenbaulastträger. Ortsbürgermeister Krippleben verweist auf regelmäßige Beschwerden von Anwohner.
Die Verwaltung wird beauftragt, den LBM im Hinblick auf die Behebung der Schäden anzuschreiben.
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
8. Breitbandausbau; Absichtserklärung mit UGG
Der Ortsgemeinderat hatte im Juni 2022 beschlossen, das damalige Angebot des Unternehmens Unsere Grüne Glasfaser (UGG) zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in der Ortslage für die nächsten zwei Jahre nicht anzunehmen. Gleichzeitig sollte eine Anfrage an die Deutsche Telekom erfolgen.
In der Zwischenzeit konnte eine Zusage durch die Deutsche Telekom für die Ortslage nicht erreicht werden. Auch bei der Erschließung des Neubaugebietes hatte die Telekom ihre zunächst gemachte Zusage zur Versorgung mit Breitband später zurückgezogen und die Ortsgemeinde musste auf eigene Kosten Leerrohre im Ackerweg verlegen. Weitere Bemühungen und Gespräche des Ortsbürgermeisters im Hinblick auf die Bereitschaft eines Unternehmens zum eigenwirtschaftlichen Ausbau in Mauschbach verliefen ergebnislos.
Im Zusammenhang mit der angestrebten Durchleitung von Glasfaserleitungen durch das Gemarkungsgebiet hat die Firma UGG nach anfänglicher Ablehnung nun doch noch die Bereitschaft erklärt, auch die Ortslage von Mauschbach eigenwirtschaftlich zu versorgen. Die Annahme eines solchen Angebotes muss allerdings durch die Kreisverwaltung genehmigt werden, weil die Zuständigkeit für den Breitbandausbau durch Beschluss aus dem Jahr 2015 an den Landkreis übertragen wurde.
Der Ortsgemeinderat befürwortet den Aufbau eines eigenwirtschaftlichen Glasfasernetzes durch die UGG. Die Verwaltung wird beauftragt die Absichtserklärung zur Prüfung vorzulegen und die Genehmigung der Landrätin einzuholen.
9. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025 zum Bundesentscheid 2026
Gemäß Mitteilung der Kreisverwaltung Südwestpfalz vom 31.01.2024 startet nach der durch Corona bedingten Pause wieder der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Einige Änderungen und Neuerungen, die überwiegend den zeitlichen Ablauf betreffen, sind vorgenommen worden.
Durchführung des Wettbewerbs:
Die Besichtigung der teilnehmenden Ortsgemeinden durch die Kreiskommission findet im Zeitraum September/Oktober 2024 statt.
Der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024 wird zugestimmt.
Nichtöffentlich
10. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Grundstücksangelegenheit.
11. Städtebauliche Sanierung; Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung
Der Ortsgemeinderat stimmt der Modernisierungsvereinbarung zur Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu.
12. Bauangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Bauangelegenheit.