1. Gefahrenabwehrverordnung
Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 29.06.2023 wurde sich mehrheitlich für die Leinenpflicht für Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ausgesprochen.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Verbandsgemeinde-Land erforderlich.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung durch den Verbandsgemeinderat nicht zu.
2. Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeerzeugung und -nutzung bis zum Jahr 2040 für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Die Inhalte einer kommunalen Wärmeplanung sind:
1. Bestandsanalyse
Ausgangspunkt bildet eine Bestandsanalyse, die z. B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Sie beinhaltet auch eine Energie- und Treibhausgas-Bilanz.
2. Potenzialanalyse
Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme.
3. Aufstellung Zielszenario
Basierend auf der Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.
4. Entwicklung Wärmewendestrategie
Die Strategie soll schließlich konkrete Handlungsleitfäden zur Erreichung des Zielszenarios beinhalten. Weiterhin sollen die Maßnahmen benannt werden, die zur Erreichung des Zielszenarios notwendig sind. Darüber hinaus sollen die benötigten Akteure genannt und angesprochen werden. Ebenfalls ist es erforderlich festzustellen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt werden können und welche Maßnahmen weitere Vorbereitung oder Unterstützung benötigen.
5. Beteiligung betroffener Akteure:
Neben der Erarbeitung des Wärmeplans muss gleichzeitig eine Beteiligung der Betroffenen stattfinden. Hierzu gehören u. a. Bürger, Betreiber von Wärme-, Strom- und Gasnetzen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe. Die frühzeitige Einbindung ermöglicht offene Kommunikation, Bündelung von Kompetenzen und Fachwissen sowie die gemeinsame Entwicklung von Lösungsvorschlägen.
Für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wird bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 ein Zuschuss in Höhe von 90% der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Aufgabe „kommunale Wärmeplanung“ fällt in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Um zu einer Aufgabenwahrnehmung auf der Ebene der Verbandsgemeinde zu kommen, sollte eine Aufgabenübertragung durch die Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) erfolgen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.
Weiterhin stimmt der Ortsgemeinderat der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land durch die Verbandsgemeinde sowie der Einreichung eines entsprechenden Förderantrages zu.
3. Radverkehrskonzept des Landkreises
Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und dem Büro R+T Verkehrsplanung GmbH aus Darmstadt ein Radverkehrskonzept für den Landkreis erstellt. Das Ziel dieses Konzeptes war es, eine Bestandsanalyse aufzunehmen, Tauglichkeit und Ertüchtigungs-Möglichkeiten zu prüfen und einen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Des Weiteren wird dieses Konzept benötigt, um Fördermittel zu beantragen.
Unter der Webseite https://www.kek-suedwestpfalz.de/radwegekonzept finden sie dazu alle Informationen.
Zur Umsetzung des Konzeptes ist beabsichtigt innerhalb der Verbandsgemeinde eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese soll zunächst eine Prioritätenliste erarbeiten und hierbei die Kosten und die Finanzierbarkeit berücksichtigen.
Um zu einer Aufgabenwahrnehmung auf der Ebene der Verbandsgemeinde zu kommen, sollte eine Aufgabenübertragung durch die Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) erfolgen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „Umsetzung des Radwegekonzeptes des Landkreises“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.
4. Sanierung der Gemeindestraßen; Auftragsvergabe
In der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 09.08.2023 wurde einstimmig beschlossen, das Vergabeverfahren in die Wege zu leiten. Diesbezüglich wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt und eine Angebotsunterbreitung bei 4 Unternehmen angefordert.
Von den 4 angefragten Unternehmen haben 2 ein Angebot abgegeben.
Die Maßnahme ist im Haushalt für Straßenunterhaltung noch zu finanzieren.
Die Ortsgemeinde Riedelberg beschließt, den Auftrag an die Fa. Küntzler GmbH & Co KG, Waldfischbach Burgalben zum Angebotspreis zu vergeben.
5. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025 zum Bundesentscheid 2026
Gemäß Mitteilung der Kreisverwaltung Südwestpfalz vom 31.01.2024 startet nach der durch Corona bedingten Pause wieder der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Einige Änderungen und Neuerungen, die überwiegend den zeitlichen Ablauf betreffen, sind vorgenommen worden.
Durchführung des Wettbewerbs:
Die Besichtigung der teilnehmenden Ortsgemeinden durch die Kreiskommission findet im Zeitraum September/Oktober 2024 statt.
Zur Beteiligung am Wettbewerb bedarf es der Zustimmung im Ortsgemeinderat.
Der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024 wird zugestimmt.
6. Erweiterung der Kindertagesstätte
Ortsbürgermeister Christian Schwarz informiert die Ratsmitglieder über ein Bedarfsplanungsgespräch am 07.02.2024 mit Frau Stavrianos (Landesjugendamt), Frau Paltz (Kreisjugendamt), Frau Bauer (Fachberaterin Kreisjugendamt), Frau Ecker-Anné (Leiterin der Kindertagesstätte), Frau Huber (Vorsitzende des Elternausschusses) und Frau Fremgen (pädagogische Fachkraft Verbandsgemeindeverwaltung). Hierbei werden auch mögliche Alternativen zur Erweiterung der Kindertagesstätte aufgezeigt.
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
Nichtöffentlich
7. Vertragsangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat entscheidet in einer Vertragsangelegenheit
8. Personalangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat erteilt zu einer Personalentscheidung das Benehmen.