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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 17/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Oben am Kirschbacher Weg“ der Stadt Hornbach;

• Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB

• Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Hornbach hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oben am Kirschbacher Weg“ gemäß § 2 Abs 1 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.

Der voraussichtliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück Plan-Nr. 6296 sowie Teilflächen der Grundstücke Plan-Nr. 6295/1, 6295/2, 6294, 6279 und 6287/1 (Kirschbacher Weg) der Gemarkung Hornbach. Der voraussichtliche Geltungsbereich kann der beigefügten Lageskizze entnommen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 14.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Geänderte Öffnungszeiten Juli und August:

Montag u. Dienstag

von 07:30 bis 12:00 Uhr

und 13:30 bis 15:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 07:30 bis 12:00 Uhr

und 13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag

von 07:30 bis 12:00 Uhr

Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter www.vgzwland.de (unter:{{lt}} Verwaltung & Gemeinden{{gt}} {{lt}}Verbandsgemeinde{{gt}} {{lt}}Bauen und Wohnen{{gt}} {{lt}}Bauleitplanverfahren) einsehbar.

Zweibrücken, 22.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
gez. Björn Bernhard, Bürgermeister

Anlage:

Lageskizze