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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 17/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)

Teiländerung 37 des Flächennutzungsplanes (FNP) 2006 der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land; Änderungsbereich Hornbach, Ausweisung von Bauflächen im Bereich Kirschbacher Weg

• Beschluss über die Aufstellung der 37. Teiländerung des FNP gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

• Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die Aufstellung der Teiländerung 37 des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land für den Bereich der Stadt Hornbach beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Darstellung von Bauflächen im Bereich Kirschbacher Weg.

Der voraussichtliche Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück Plan-Nr. 6296 sowie Teilflächen der Grundstücke Plan-Nr. 6295/1, 6295/2, 6294, 6279 und 6287/1 (Kirschbacher Weg) der Gemarkung Hornbach. Der Geltungsbereich der Änderung ist auf der als Anlage beigefügten Lageskizze dargestellt.

Gleichzeitig hat der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land in seiner Sitzung am 26.09.2023 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom

29.04.2024 bis einschließlich 14.05.2024

während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Geänderte Öffnungszeiten Juli und August:

Montag u. Dienstag

von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag

von 07:30 bis 12:00 Uhr

Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter www.vgzwland.de (unter: - Verwaltung & Gemeinden - Verbandsgemeinde – Bauen und Wohnen – Bauleitplanverfahren) einsehbar.

Zweibrücken, 22.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
gez. Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Lageskizze