Die vorläufige Ordnung der Parkplatzflächen entlang der stark frequentierten Ortsdurchfahrt L463 (Hauptstraße), ist aus mehreren Gründen erforderlich. Sie dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Ordnung im Straßenverkehr. Durch die geplante eindeutige Kennzeichnung der Parkflächen wird eine effiziente Nutzung des verfügbaren Parkraums sichergestellt, wodurch das unregelmäßige Abstellen von Fahrzeugen vermieden wird.
Dies trägt gleichzeitig dazu bei, dass genug Ausweichmöglichkeiten für den fließenden Verkehr zur Verfügung stehen und möglichst wenig Parkfläche verloren geht.
Die Anordnung befindet sich in einer Erprobungsphase. Es ist noch keine abschließende Anordnung. Bei Problemen mit der vorläufigen Einrichtung kann schriftlich eine Stellungnahme eingereicht werden. Nach Abschluss der Erprobungsphase werden die eingereichten Stellungnahmen geprüft.
Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Einwände berücksichtigt werden können.
Daher bitten wir aktuell nur innerhalb der aufgestellten Parkflächen zu parken.
Vielen Dank.