1. Regionales Zukunftsprogramm
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.
Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Die geplanten Maßnahmen der Ortsgemeinden bzw. Stadt inkl. Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung sollen bis zum 15.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.
Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen:
| - | Neue Bühne für das Dorfgemeinschaftshaus |
| - | Neue Beleuchtung für die Bühne im Dorfgemeinschaftshaus |
| - | Erneuerung der Beleuchtung im Saal des Dorfgemeinschaftshauses |
| - | Dachdämmung im Dorfgemeinschaftshaus |
| - | Erneuerung Kühlkompressor des Kühlraumes im Dorfgemeinschaftshaus |
| - | Erneuerung der Außenbeleuchtung am Dorfgemeinschaftshaus |
| - | Erneuerung Fenster im Feuerwehrraum im Dorfgemeinschaftshaus |
| - | Sanierung Treppenhaus im Dorfgemeinschaftshaus |
| - | Errichtung eines Zaunes am Weiher an der Leichenhalle |
2. Organisation Forstreviere;
Zukünftige Beförsterung im Forstrevier Bechhofen
Das Forstamt Westrich teilt mit Schreiben vom 17.02.2025 mit, dass das am 27.01.2020 angestoßene Revierabgrenzungsverfahren, nachdem hierzu ergangene Beschwerden einzelner Kommunen zurückgezogen wurden, nunmehr abgeschlossen ist.
Der Abgrenzungsbescheid der oberen Forstbehörde ist bestandskräftig, die Reviere sind mit Wirkung 05.02.2025 neu abgegrenzt.
Das Forstrevier Bechhofen ist somit neu abgegrenzt und umfasst neben Staatswaldflächen auch die Gemeindewälder von Battweiler, Bechhofen, Contwig, Dellfeld, Großbundenbach, Käshofen, Kleinbundenbach, Rosenkopf und Wiesbach.
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Revierdienst rückwirkend ab dem 05.02.2025 wir bisher (staatlich) erfolgen soll.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Forstverwaltung, den Revierdienst mit Herrn Thomas Martinek zu besetzen zu.
3. Annahme von Spenden
Gem. § 94 Abs. 3 GemO dürfen alle Angebote für Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Kommunen nur noch durch die Ortsbürgermeisterin sowie die Ortsbeigeordneten entgegengenommen werden. Sie müssen ab einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR unverzüglich der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Über die Annahme der Spenden, Schenkungen oder Zuwendungen entscheidet der Ortsgemeinderat.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der angebotenen Spende zu.