1. Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
1.1 Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan für die Jahre 2024 und 2025 lag in der Zeit vom 22.03.2024 bis 04.04.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dietrichingen öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit plan gingen nicht ein.
1.2 Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan mit -satzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu.
2. Waldpachtvertrag; Wirtschaftsplan 2023 - 2026
Der Wirtschaftsplan für die Jahre 2023 – 2026 wurde vom Waldpächter, Fa. Schmitz, erstellt und liegt dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Wirtschaftsplan für die Jahre 2023-2026 zu.
3. Hochwasserschutzmaßnahme Hornbach;
Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Der Landkreis Südwestpfalz hat mit Schreiben vom 18.01.2024 den Antrag auf Fortführung der Planfeststellung für die Hochwasserschutzmaßnahme Hornbach gestellt. Zuständige Behörde für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren ist die SGD Süd in Neustadt. Die Behörde hat die Planunterlagen mit Schreiben vom 13.02.2024 vorgelegt und die Verbandsgemeinde (und damit auch die Ortsgemeinden) um Stellungnahme gebeten. Außerdem erfolgt auch die öffentliche Planauslegung. Dabei kann jedermann Einsicht in die Planunterlagen nehmen und Einwendungen zum Vorhaben einreichen.
Das integrierte Hochwasserschutzkonzept wurde von der Universität Karlsruhe erarbeitet und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen vom Ingenieurbüro Dilger, Dahn, in einer Genehmigungsplanung dargestellt. Das Konzept beinhaltet zwei unterschiedlich wirkende Maßnahmenblöcke. Zum einen sollen an Schwalb und Hornbach im Bereich der Stadt Hornbach Maßnahmen durchgeführt werden, die die Abflusssituation verbessern und das Hochwasser schneller abführen. Zum anderen soll oberhalb von Dietrichingen zusätzlicher Retentionsraum geschaffen werden, der die Abflussverschärfung ausgleicht.
In seiner Sitzung vom 28.03.2012 hatte der Ortsgemeinderat Bedenken bezüglich der Brückeneinengung an der K13 und damit der konstanten Rückhaltung von Wasser und häufigeren Überflutung der angrenzenden Flächen geäußert. Damit gehe ein Qualitätsverlust der landwirtschaftlich genutzten Flächen einher. Weiterhin muss die Zufahrt von der K 13 zum Birkwieserhof dauerhaft auch mit Schwerlastfahrzeug (z. B. Milchlaster) befahrbar bleiben.
Der Ortsgemeinderat beschließt die o. g. Stellungnahme beizubehalten.
4. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025 zum Bundesentscheid 2026
Gemäß Mitteilung der Kreisverwaltung Südwestpfalz vom 31.01.2024 startet nach der durch Corona bedingten Pause wieder der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Einige Änderungen und Neuerungen, die überwiegend den zeitlichen Ablauf betreffen, sind vorgenommen worden.
Durchführung des Wettbewerbs:
Die Besichtigung der teilnehmenden Ortsgemeinden durch die Kreiskommission findet im Zeitraum September/Oktober 2024 statt.
Der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024 wird nicht zugestimmt.