Titel Logo
Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großsteinhausen vom 17.04.2024

1. Vorstellung der Ergebnisse der Waldinventur

Herr Eichenlaub stellt die Wiederholungsinventur im Gemeindewald Großsteinhausen vor. Er bereitete hierfür ein Skript vor, das er den anwesenden Ratsmitgliedern sowie interessierten Zuhörern vorstellt.

Anschließend stellt sich Herr Osterfeld den Fragen der Abwesenden und erläutert die Notwendigkeit ausgeführter und geplanter Arbeiten.

2. Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025

2.1 Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 lag in der Zeit vom 22.03.2024 bis 04.04.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Großsteinhausen öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan gingen nicht ein.

2.2 Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan mit -satzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu.

3. Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächenphotovoltaikanlagen

Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 20.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für zwei Bebauungspläne gefasst, die die Verwirklichung zweier Solarparks in der Gemarkung Großsteinhausen zum Ziel haben. Die voraussichtlichen Geltungsbereiche wurden nach den Angaben des Vorhabenträgers, der Fa. Sunance, Remagen, definiert. Der Vorhabenträger hat jetzt beantragt, die Fläche der beiden beabsichtigten Solarparks um weitere Grundstücke zu erweitern, weil insbesondere durch die vorhandene Pipeline im Gebiet „Am Eichwäldchen“ fast zwei Hektar nicht für Solarmodule genutzt werden können. Die Erweiterungsflächen sind im beigefügten Antragsschreiben dargestellt. Die Fa. Sunance beantragt daher, den Aufstellungsbeschluss entsprechend anzupassen. Der Verbandsgemeinderat hat diesem Antrag bezüglich der Anpassung des Aufstellungsbeschlusses für die Flächennutzungsplanänderung bereits zugestimmt.

3.1 Solarpark „Am Eichwäldchen“

Der Ortsgemeinderat beschließt, den bisherigen Aufstellungsbeschluss dahingehend zu ergänzen, dass folgende weitere Grundstücke in den voraussichtlichen Geltungsbereich einbezogen werden:

Grundstücke Plan-Nr. 750, 763 und 765 der Gemarkung Großsteinhausen.

3.2 Solarpark „Am Gemehr“

Der Ortsgemeinderat beschließt, den bisherigen Aufstellungsbeschluss dahingehend zu ergänzen, dass folgende weitere Grundstücke in den voraussichtlichen Geltungsbereich einbezogen werden:

Grundstücke Plan-Nr. 1235, 1220, 1210, 1208, 1207 der Gemarkung Großsteinhausen

4. Instandsetzung durch Rissesanierung an Feldwegen; Auftragsvergabe

Die Ortsgemeinde Großsteinhauen erwägt die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten im Asphalt an mehreren gemeindlichen Wirtschaftswegen. Die Maßnahme soll als Rissesanierung im HPS-Verfahren (Heißluftlanze mit Pressluft) durchgeführt werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und ermächtigt den Ortsbürgermeister zur Auftragsvergabe nach Preisabfrage.

5. Widmung der Verkehrsanlage „Ahornweg“ im Neubaugebiet „Oben an der Kirche, 2. Erweiterung“

Die Erschließungsanlagen im Neubaugebiet sind baulich fertiggestellt. Der Erschließungsträger wickelt aktuell die Eigentumsübertragung der öffentlichen Anlagen (Straßen und Grünflächen) an die Ortsgemeinde ab. Im Hinblick auf den bevorstehenden Eigentumsübergang kann der Ortsgemeinderat über die Widmung der öffentlichen Verkehrsflächen beschließen.

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) ist zum Erlangen der öffentlichen Zweckbestimmung „Gemeindestraße“ ein formeller Willensakt erforderlich. Hierzu ist vom Ortsgemeinderat zunächst die Widmung zur öffentlichen Verkehrsanlage zu beschließen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist durch die Verwaltung eine entsprechende Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

Die Widmung erstreckt sich auf ein Teilstück der Plan-Nr. 1602/3, entsprechend der Markierung im Lageplan, der den Ratsmitgliedern vorliegt.

Der Ortsgemeinderat Großsteinhausen beschließt gem. § 36 LStrG. die Straße „Ahornweg“ als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

6. Widmung der Verkehrsanlage „Neusträßel“ im Neubaugebiet „Oben an der Kirche, 2. Erweiterung“

Die Erschließungsanlagen im Neubaugebiet sind baulich fertiggestellt. Der Erschließungsträger wickelt aktuell die Eigentumsübertragung der öffentlichen Anlagen (Straßen und Grünflächen) an die Ortsgemeinde ab. Im Hinblick auf den bevorstehenden Eigentumsübergang kann der Ortsgemeinderat über die Widmung der öffentlichen Verkehrsflächen beschließen.

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) ist zum Erlangen der öffentlichen Zweckbestimmung „Gemeindestraße“ ein formeller Willensakt erforderlich. Hierzu ist vom Ortsgemeinderat zunächst die Widmung zur öffentlichen Verkehrsanlage zu beschließen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist durch die Verwaltung eine entsprechende Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

Die Widmung erstreckt sich auf ein Teilstück der Plan-Nr. 1602/26, entsprechend der Markierung im Lageplan, der den Ratsmitgliedern vorliegt.

Der Ortsgemeinderat Großsteinhausen beschließt gem. § 36 LStrG die Straße „Neusträßel“ als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

7. Informationen

Herr Ortsbürgermeister Schmitt informiert über anstehende und geplante Aktivitäten der Ortsgemeinde, bspw. die weitere Sanierung des „Lädche“.

Nichtöffentlich

8. Kreditaufnahme

Der Ortsgemeinderat beschließt eine Kreditaufnahme.