1. Forstwirtschaftsplan 2024
Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde vom Forstamt erstellt und liegt dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor. Revierförster Thomas Martinek erläutert die einzelnen Positionen.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2024 zu.
2. Forsteinrichtungswerk
Herr Regionalförster, Thomas Martinek, schlägt dem Ortsgemeinderat vor, eine Neuanfertigung eines Forsteinrichtungswerkes zu beschließen. Zu den voraussichtlichen Kosten in Höhe von 2.110,00 € kann ein Zuschuss in Höhe von 75 % gewährt werden.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Erstellung eines neuen Forsteinrichtungswerkes, vorbehaltlich der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 75 %, zu.
3. Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
3.1 Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 lag in der Zeit vom 22.03.2024 bis 04.04.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Rosenkopf öffentlich aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan gingen nicht ein.
3.2 Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan mit -satzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu.
4. Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes; Auftragsvergabe
Für die Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes der Ortsgemeinde Rosenkopf erhält die Ortsgemeinde einen Zuschuss durch den Bund aus Mitteln des Energie- und Klimafonds in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten. Das Land beteiligt sich nicht mit einem weiteren Zuschuss.
Damit die Maßnahme bis zum 30.09.2024 abgeschlossen werden kann, hat unverzüglich eine Auftragsvergabe zur Erstellung des energetischen Quartierskonzeptes zu erfolgen. Das Ausschreibungsverfahren ist eingeleitet.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister den Auftrag für das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
5. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025 zum Bundesentscheid 2026
Gemäß Mitteilung der Kreisverwaltung Südwestpfalz vom 31.01.2024 startet nach der durch Corona bedingten Pause wieder der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Einige Änderungen und Neuerungen, die überwiegend den zeitlichen Ablauf betreffen, sind vorgenommen worden.
Durchführung des Wettbewerbs:
Die Besichtigung der teilnehmenden Ortsgemeinden durch die Kreiskommission findet im Zeitraum September/Oktober 2024 statt. Zur Beteiligung am Wettbewerb bedarf es der Zustimmung im Ortsgemeinderat.
Der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024 wird nicht zugestimmt.