Vermehrt kommen in der Ortsgemeinde Mauschbach Beschwerden auf, dass Hunde auf nicht eigenen und öffentlichen Grundstücken ihr Geschäft verrichten und die Hundekotbeutel in x-beliebige Mülleimer in der Nähe entsorgt werden.
Wir weisen darauf hin, dass Abfälle so zu beseitigen sind, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Der Hundekot soll von fremden Grundstücken und öffentlichen Anlagen entfernt werden und die Hundekotbeutel sind in den eigenen Behältnissen zu entsorgen.
Nach §28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.