1. Anpassung der laufenden Entgelte für die Wasserversorgung
Anhand der zur Verfügung gestellten Kalkulation sowie der beigefügten Vortragsfolien erläutert Werkleiter Schwarz eingehend die Gebührenkalkulation der lfd. Entgelte. Er weist auf die Auswirkungen der Einrechnung eines Fixkostenanteils in die Verbrauchsgebühren hin. Je nach Anteil der Einrechnung erhöhen sich die Gebühren und verringern sich die Wiederkehrenden Beiträge, dargestellt an Hand von 4 Varianten.
In der darauffolgenden Aussprache der Werksausschussmitglieder werden die Vor- und Nachteile der 4 verschiedenen Varianten ausgiebig diskutiert und analysiert.
Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Erhöhung der Wasserentgelte ab 01.01.2024 nach der Variante 3 (Einrechnung von 20% Fixkostenanteil in die Verbrauchsgebühr) wie folgt festzusetzen:
2. Neuberechnung der Stundenlohnsätze Wasserversorgung
Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Anhebung der Stundenverrechnungs- sätze des Wasserwerks von 41,80 € auf 60,00 €.
3. Anpassung des Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse gem. § 25 Entgeltsatzung
Wasserversorgung
Die Preise für den Ersatz von Aufwendungen für Grundstücksanschlüsse wurden zuletzt vor 18 Jahren angepasst. Neben den aktualisierten Preisen wurden auch neue Leistungen in die Tabelle aufgenommen.
Zu allen vorstehend festgelegten Entgelten, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer in der jeweils im Moment gültigen gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen.
Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Anhebung des Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse (§ 25 Entgeltsatzung Wasserversorgung) gemäß Tabelle.
4. Anpassung des Aufwendungsersatz gem. § 24 Entgeltsatzung Wasserversorgung
Die Preise für den Aufwendungsersatz wurden überwiegend 2006, lediglich die Miete für die Standrohre 2021 zuletzt angepasst.
Zu allen vorstehend festgelegten Entgelten die der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer in der jeweils im Moment gültigen gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen.
Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Anhebung des Aufwendungsersatz gemäß § 24 der Entgeltsatzung Wasserversorgung auf die in der Tabelle angegebenen Werte.
5. Nachweis der Mischwasserbehandlung Dellfeld/Falkenbusch und Stambach im Einzugs-
gebiet der Kläranlage Contwig; Auftragserteilung
Die mit Bescheiden der ehemaligen Bezirksregierung vom 30.01.1976, Az.: 556-111 De 11/73 für die Regenentlastungsanlagen im Ortsteil Dellfeld-Falkenbusch und vom 07.01.1970, Az.: 406-04 Sta 20/69 für die Regenentlastungsanlagen im Ortsteil Stambach erteilten Wasserrechte entsprechen nicht mehr den rechtlichen und technischen Anforderungen gemäß den gültigen Regeln der Technik (§ 100 WHG (2)).
Die Überwachungsbehörde hat die Verbandsgemeindewerke Zweibrücken-Land daher aufgefordert, die Mischwasserbehandlung in den Teileinzugsgebieten der Kläranlage Contwig Dellfeld/Falkenbusch und Stambach nachzuweisen.
erfolgen. Es ist daher erforderlich, auf Basis der vorhandenen Daten und Berechnungen einen Nachweis nach dem aktuell gültigen Regelwerk, DWA A-102, zu führen und die entsprechenden Genehmigungsunterlagen gemäß Checkliste SGD zu erstellen.
Die Planungsleistungen wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden drei Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Ein Büro hat wegen aktueller Überlastung abgesagt und kein Angebot abgegeben. Das zweite Büro hat lediglich Teilleistungen angeboten. Das dritte Büro hat ein vollständiges Angebot mit folgendem Leistungsumfang angeboten:
Der Werksausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zum Nachweis der Mischwasserbehandlung Dellfeld und Stambach im Einzugsgebiet der Kläranlage Contwig an das Büro Obermeyer Infrastruktur GmbH zum Preis von 30.487,80 EUR brutto.
Nicht öffentlicher Teil
6. Darlehensaufnahme Wasserwerk
Der Werksausschuss stimmt einer Darlehensaufnahme in Höhe von 2,0 Mio. EUR zu.