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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Wichtiger Hinweis:

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Stadtrat Hornbach in seiner Sitzung vom 17.10.2023 eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von bisher 440 v.H. auf 465 v.H. ab 01.01.2024 beschlossen hat.

Die hiervon betroffenen Grundstücksbesitzer erhalten daher in den nächsten Tagen einen geänderten Grundsteuerbescheid für das Jahr 2024.