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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

(BauGB) Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen über die Öffentlichkeitsbeteiligung (Veröffentlichung im Internet und Auslegung bei der Verwaltung) zur Aufstellung der Satzung über die Erweiterung der „Ergänzungssatzung Kapellenweg“ gemäß § 34 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Kleinsteinhausen hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen, die bestehende „Ergänzungssatzung Kapellenweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erweitern. Ziel und Zweck der Satzung ist die Einbeziehung einer weiteren Fläche (Teilflächen der Grundstücke Plan-Nr. 1726/2 und 1733/35 der Gemarkung Kleinsteinhausen) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Kleinsteinhausen.

Der Geltungsbereich der Einbeziehung ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB wird der Satzungsentwurf in der Zeit

vom 15.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024

im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen einschließlich dieser Bekanntmachung können auf der folgenden Internetseite eingesehen werden

- Homepage der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter www.vgzwland.de

Pfad: >Rathaus/Verwaltung > Bürgerdienste/Bürgerservice >Bauen und Wohnen >Bauleitplanverfahren

Während des vorgenannten Zeitraumes wird außerdem der Zugang zu den genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung ermöglicht. Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Bauabteilung, Zimmer 309, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung wie folgt möglich:

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Geänderte Öffnungszeiten Juli und August:

Montag u. Dienstag

von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag

von 07:30 bis 12:00 Uhr

Wichtige Hinweise:

Während der vorbezeichneten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per Mail in Textform) an die Mailadresse info@vgzwland.de abgegeben werden. Es ist bei Bedarf jedoch auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahme an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18 – 20, 66482 Zweibrücken oder bei persönlicher Vorsprache eine Abgabe zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die veröffentlichten Unterlagen und diese Bekanntmachung werden außerdem wie folgt im Internet eingestellt und zugänglich gemacht:

- Zentrales Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

Geoportal Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder ein von der Verbandsgemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder den von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder dem von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Zweibrücken, 08.01.2024

gez. Björn Bernhard

Bürgermeister

Anlage:

Lageplan zum Geltungsbereich der Satzung