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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungüber die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Im Lamachtal“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Aufstellungsbeschluss) mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Ortsgemeinde Wiesbach

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Aufstellungsbeschluss) mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Ortsgemeinde Wiesbach

Der Ortsgemeinderat Wiesbach hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Im Lamachtal“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Ausnahme des Friedhofsbereiches.

Der voraussichtliche Geltungsbereich der Teilaufhebung erstreckt sich somit auf die beidseitige Bebauung an der Bauertstraße sowie auf die Bebauung an der Lamachstraße ab Anwesen Lamachstraße 16 der Gemarkung Wiesbach. Der voraussichtliche Geltungsbereich ist auf der beigefügten Lageskizze dargestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die öffentliche Unterrichtung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in der Zeit vom 15.01.2024 bis einschließlich 29.01.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Zweibrücken, den 08.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
gez. Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage

Lageskizze zum Geltungsbereich

Lageskizze zum Geltungsbereich der Teilaufhebung