Der Ortsgemeinderat Wiesbach hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Im Lamachtal“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Ausnahme des Friedhofsbereiches.
Der voraussichtliche Geltungsbereich der Teilaufhebung erstreckt sich somit auf die beidseitige Bebauung an der Bauertstraße sowie auf die Bebauung an der Lamachstraße ab Anwesen Lamachstraße 16 der Gemarkung Wiesbach. Der voraussichtliche Geltungsbereich ist auf der beigefügten Lageskizze dargestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die öffentliche Unterrichtung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in der Zeit vom 15.01.2024 bis einschließlich 29.01.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Öffnungszeiten:
| Montag u. Dienstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
Anlage
Lageskizze zum Geltungsbereich
Lageskizze zum Geltungsbereich der Teilaufhebung