Die Jagdgenossenschaft Großsteinhausen hat in ihrer Versammlung vom 03.04.2024 u.a. beschlossen, den Nettopachterlös der Feldwegerücklage, zweckgebunden für Unterhaltungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen, zuzuführen.
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft liegt in der Zeit vom 17.05.2024 bis 31.05.2024 bei Herrn Jagdvorsteher Gerhard Schnöder, Hauptstraße 1, Großsteinhausen, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.