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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bechhofen vom 28.04.2025

1. Kita-Bestandsgebäude; Vorstellung Sanierungsentwurf

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Burger, Architekturbüro Burger, und die Herren Erhard und de Schutter, beide UWerTH4, als Sachverständige.

Herr Burger erläutert den Anwesenden die vorgesehene Planung, die grundlegende Eingriffe in das Bestandsgebäude vorsieht und Erweiterungsbauten beinhaltet, damit das geforderte Raumkonzept für eine achtgruppige Kindertagesstätte inklusive sonstige Nutz- und Funktionsräume geschaffen werden kann. Dies ist nur unter Einbeziehung der derzeit durch den Bauhof genutzten Flächen zu erreichen. Die Planung beinhaltet auch die Barrierefreiheit für das und Erdgeschoss.

Weiter erläutert Herr Burger auch die Möglichkeiten der Fassadengestaltung, damit ein ausreichender Sonnenschutz ohne Einschränkung der Belichtung möglich sein wird. Die beiden Energieberater veranschaulichen den Anwesenden die Notwendigkeiten einer Energieeffizienz bei der geplanten Maßnahme, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Folgekosten. Ferner stellen Sie Möglichkeiten zur Erreichung von Energieeffizienzen unter Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen dar, die seitens der Ortsgemeinde erreicht werden können im Zusammenhang mit einer möglichen Umsetzung des seitens Herrn Burger vorgestellten Sanierungsentwurfes mit Anbau.

Der Ortsgemeinderat beschließt grundsätzlich die Annahme des Sanierungsentwurfes und beauftragt die weiteren Abstimmungen wegen Fördermöglichkeiten auf den Weg zu bringen.

2. Organisation Forstreviere; Zukünftige Beförsterung im Forstrevier Bechhofen

Das Forstamt Westrich teilt mit Schreiben vom 17.02.2025 mit, dass das am 27.01.2020 angestoßene Revierabgrenzungsverfahren, nachdem hierzu ergangene Beschwerden einzelner Kommunen zurückgezogen wurden, nunmehr abgeschlossen ist.

Der Abgrenzungsbescheid der Oberen Forstbehörde ist bestandskräftig, die Reviere sind mit Wirkung 05.02.2025 neu abgegrenzt.

Das Forstrevier Bechhofen ist somit neu abgegrenzt und umfasst neben Staatswaldflächen auch die Gemeindewälder von Battweiler, Bechhofen, Contwig, Dellfeld, Großbundenbach, Käshofen, Kleinbundenbach, Rosenkopf und Wiesbach.

Mit Schreiben vom 24.03.2025 wurde das Forstamt erneut über den Willen der eigenständigen Revierbildung der Ortsgemeinde Wiesbach informiert. Mit Abschluss des Verfahrens der Gesamtneuorganisation zum 05.02.2025 ist dies nun möglich. Die Waldbesitzenden im Forstrevier Bechhofen sind nun aufgrund der Initiative der Ortsgemeinde Wiesbach nach § 9 LWaldG aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung innerhalb von neun Monaten (bis Januar 2026) herbeizuführen.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach zu. Das Forstrevier Bechhofen (neu) besteht sodann aus den verbleibenden Waldbesitzenden.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Revierdienst rückwirkend ab dem 05.02.2025 wie bisher (staatlich) erfolgen soll.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Forstverwaltung, den Revierdienst mit Herrn Thomas Martinek zu besetzen zu.

3. Bildung von Geschäftsbereichen und Übertragung auf die Ortsbeigeordneten

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass 2 Geschäftsbereiche gebildet werden, die auf die Ortsbeigeordneten übertragen werden.

Gemäß § 50 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) bildet der Ortsbürgermeister die Geschäftsbereiche und überträgt deren Leitung auf die Ortsbeigeordneten. Die Bildung, Übertragung, Änderung und Aufhebung der Geschäftsbereiche bedürfen der Zustimmung des Ortsgemeinderates und enden mit Ablauf der Amtszeit der Ortsbeigeordneten. Die Ortsbeigeordneten sind in den ihnen übertragenen Geschäftsbereichen ständige Vertreter des Ortsbürgermeisters und leiten diese selbstständig.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Bildung und Übertragung folgender Geschäftsbereiche auf die Ortsbeigeordneten ab 01.05.2025 zu:

Geschäftsbereich

Beigeordnete/r

Bauhof

1. Ortsbeigeordneter

Michael Sonntag

Jugend, Senioren und Soziales, Friedhofsplanung

2. Ortsbeigeordneter

Thorsten Jung

4. Ergänzungswahl Rechnungsprüfungsausschuss

Herr Thorsten Jung wurde in der konstituierenden Sitzung zum 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Bechhofen gewählt.

Gemäß § 110 Abs. 4 GemO hat der Ortsbürgermeister im Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) kein Stimmrecht. Er ist jedoch berechtigt und verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Das Gleiche gilt für die Beigeordneten, soweit sie einen eigenen Aufgabenbereich leiten oder den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben.

Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen, anstelle des 2. Ortsbeigeordneten eine andere Person als Mitglied in den RPA zu wählen.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl per Akklamation durchzuführen.

Vorgeschlagen und gewählt wird als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Marco Rinck.

5. Änderung des Bebauungsplanes „1. Änderungsplan zum Bebauungsplan auf dem Holzkopf Teil II, 4. Änderung“

Im Bebauungsplan „1. Änderungsplan zum Bebauungsplan „Auf dem Holzkopf Teil II“ aus dem Jahr 1977 ist das gemeindliche Grundstück Flur-Nr. 1960/17 als Kinderspielplatz ausgewiesen. Ein Spielplatz wurde dort nie errichtet, vielmehr wurde das Grundstück in der Vergangenheit tatsächlich als Wiese/Grünfläche genutzt.

Für die im Bebauungsplan ausgewiesene Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ besteht an dieser Stelle auch in Zukunft kein Bedarf. In seiner Sitzung vom 26.02.2025 hat sich der Ortsgemeinderat grundsätzlich für die Ausweisung der Fläche als Baugrundstück ausgesprochen, da Kauf- und Bauinteressenten vorliegen. Hierzu ist die erneute Änderung des Bebauungsplans „1. Änderungsplan zum Bebauungsplan auf dem Holzkopf Teil II“ notwendig.

Ziel und Zweck der Änderung ist eine Nachverdichtung der Bebauung im Bereich des Grundstücks Plan-Nr. 1960/17 zwischen der Heinrich-Heine-Straße, der Goethestraße und der Hochstraße.

Die Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

5.1 Änderungsaufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt die erneute Änderung des Bebauungsplanes „1. Änderungsplan zum Bebauungsplan auf dem Holzkopf Teil II“ aus dem Jahr 1976 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Ziel und Zweck der Planung ist Nachverdichtung im Bereich zwischen der Heinrich-Heine-Straße, der Goethestraße und der Hochstraße für das Grundstücke Plan-Nr. 1960/17. Der voraussichtliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf dieses genannte Grundstück. Das Verfahren trägt die Bezeichnung „1. Änderungsplan zum Bebauungsplan auf dem Holzkopf Teil II, 4. Änderung“.

5.2 Abwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Der Ortsgemeinderat beschließt die Abwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i. V. m. §13 BauGB. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den berührten Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.

6. Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich Wilhelmstraße/Lerchenstraße

Bereits in der Sitzung am 08.04.2024 hat sich der Ortsgemeinderat grundsätzlich dafür ausgesprochen, das Grundstück Plan-Nr. 109/1 im Rahmen einer Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB in den Innenbereich einzubeziehen. Das Grundstück liegt außerhalb der bestehenden Bebauung in der Lerchenstraße und in der Wilhelmstraße und ist deshalb teilweise dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung mit einem Wohngebäude ist dort nur möglich und zulässig, wenn die Ortsgemeinde planerische Schritte unternimmt.

Bei der vor ca. 15 Jahren aufgegebenen Planung für ein neues Baugebiet „Zwerchfeld-Hansmannstal“ sollte das Grundstück 109/1 in den Geltungsbereich einbezogen und überplant werden.

Das planerische Instrument einer Ergänzungssatzung dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Hier liegen aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen vor, eine für eine Wohnhausbebauung ausreichende Fläche des Grundstückes Plan-Nr. 109/1 in den Innenbereich einzubeziehen, da sie durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt ist.

Bei der Aufstellung der Ergänzungssatzung hat eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) statt-zufinden. Danach ist der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Außerdem ist den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb ange-messener Frist zu geben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Nach Abwicklung dieser Beteiligungen hat die Ortsgemeinde die etwaigen Stellungnahmen zur Planung abzuwägen und soweit erforderlich, darüber zu entscheiden. Anschließend kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Satzung wird rechtswirksam, wenn der Satzungsbeschluss veröffentlicht wird.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) zum Zweck der Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Plan-Nr. 109/1 in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Satzung trägt die Bezeichnung „Ergänzungssatzung Wilhelmstraße“.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit die Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Weiterhin ist den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

7. Regionales Zukunftsprogramm

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.

Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Die geplanten Maßnahmen der Ortsgemeinden bzw. Stadt inkl. Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung sollen bis zum 15.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Der Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.

Der Ortsgemeinderat stimmt folgenden, nach Vorberatung durch den Ältestenrat, vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einreichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu.

  • Umbau Jugendraum zum Mehrgenerationenhaus
  • Energetische Sanierung Kita-Bestandsgebäude; (Finanzierung Eigenanteil)
  • Friedhof, u. a. Anlegen von Baumgräbern
  • Kinderspielplätze Finkenstraße und Kiefernweg
  • PWV-Wegenetz im Pfälzerwald

8. Aufstellen eines Baumkatasters; Pflegemaßnahmen

In der Ortsgemeinderatssitzung vom 31.05.2023 sprach sich der Ortsgemeinderat grundsätzlich zur Aufstellung eines Baumkatasters aus, um die Verkehrssicherheit des gemeindeeigenen Baumbestandes zu gewährleisten.

Ende des Jahres 2024 wurde die Firma Nils Weis, Pirmasens, für die Erstkontrolle des erfassten Baumbestands beauftragt. Aus der Kontrolle ergaben sich Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen, um die Verkehrssicherheit des Baumbestandes wiederherzustellen. Gemäß Maßnahmenliste sind für ca. 65 % der erfassten Bäume Maßnahmen wie Form- und Pflegeschnitte, Lichtraumprofilschnitte, Totholzentnahme, Einkürzungen sowie Kronensicherungen erforderlich.

Um weitere Schäden an den Bäumen zu vermeiden, empfiehlt es sich bei einer Auftragsvergabe den Maßnahmenkatalog im Rahmen der ZTV-Baumpflege von einem Unternehmen mit der Qualifikation European Tree Worker abarbeiten zu lassen.

Nach ausführlicher Beratung wird die Verwaltung wird gebeten auf Grundlage der Handlungsempfehlungen des Baumkatasters drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots gemäß der ZTV-Baumpflege anzufragen.

9. Barrierefreiheit Jugendraum; Auftragsvergabe

Die Ortsgemeinde Bechhofen möchte den Zugang zum Jugendraum barrierefrei gestalten. Es wurden seitens der Ortsgemeinde Angebote für die Anfertigung einer Rampe aus Alu Blech sowie Handläufe links und rechts der Rampe angefordert. Von zwei beteiligten Firmen hat eine Firma ein Angebot abgegeben.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag an die Firma Grünfelder GmbH, Zweibrücken zum Angebotspreis zu vergeben.

10. Verkehrsberuhigung Hauptstraße; Information

Der Vorsitzende zitiert Auszüge des Schreibens des LBM vom 19.02.2025 gerichtet an die Ortsgemeinde Bechhofen, welches aufgrund des Wunsches nach Einrichtung einer Tempo-30-Zone sowie eines Fußgängerüberweges nach einem gemeinsamen Ortstermin zugegangen ist.

Nach regem Austausch sollen die Situation weiter beobachtet und die Rückmeldungen zu den geplanten Parkbuchten ausgewertet werden.

11. Sonnenschutz Kleinkindbereich; Auftragsvergabe

Der Kita-Kleinkindbereich bedarf eines Sonnenschutzes. Die vorhandene Konstruktion, Marke Eigenbau, ist unzulässig und kann nicht weiterverwendet werden. Die Anschaffung eines Sonnensegels wird vom Bauausschuss befürwortet. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob eventuell eine offene Überdachung, zu gleichen oder ggf. zu geringeren Kosten, in Betracht kommen könnte.

Der zu beschattende Bereich wurde daraufhin zur Konkretisierung der Planung durch den Vorsitzenden aufgemessen und kartiert, sowie ein weiteres Angebot eingeholt. Für eine Beschaffung ist zunächst die Finanzierung sicherzustellen.

Dem Ortsgemeinderat liegen entsprechende Angebote vor.

Der Ortsgemeinderat entscheidet sich für die Sonnensegel, da im Zuge der anstehenden Sanierung des Bestandsgebäudes auch in den Außenbereich eingegriffen werden wird, vorbehaltlich einer Förderung und Sicherstellung der Finanzierung.

Nichtöffentlich

12. Vertragsangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat entscheidet in einer Vertragsangelegenheit.

13. Ehrungen

Der Ortsgemeinderat beschließt eine Ehrung.