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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Bericht

über die Sitzung des Stadtrates Hornbach

vom 07.05.2025

1. Bebauungsplan „Solarpark am Stuppacherhof“

Der Vorhabenträger, ENERGY 3k GmbH, plant die Errichtung einer Frei-flächenphotovoltaikanlage in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land auf Flächen der Stadt Hornbach und der Ortsgemeinde Althornbach im Bereich Stuppacherhof mit einer Gesamtfläche von 28,1 ha.

Freiflächenphotovoltaikanlagen sind aktuell im Gegensatz zu Windenergieanlagen grundsätzlich keine privilegierten Vorhaben, die nach dem Baugesetzbuch bevorzugt im Außenbereich zulässig sind. Eine Privilegierung ist nur längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Verkehrs gegeben. Damit solche Anlage wie hier genehmigt werden können, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde. Nach § 8 Abs. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Weil der Flächennutzungsplan aktuell eine solche Darstellung nicht enthält, ist für das Projekt gleichzeitig eine Fortschreibung des FNP durch die Verbandsgemeinde notwendig.

Herr Dr.-Ing. Reister, Energy 3k GmbH, erläutert den Anwesenden den Stand des Verfahrens, die Lage der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage und stellt den Nutzen und die Beteiligungsmöglichkeiten vor. Ferner gibt er einen Ausblick auf den zeitlichen Ablauf der nächsten Schritte.

Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes mit paralleler Teiländerung Nr. 51 des Flächennutzungsplanes erstreckt sich über Bereiche mit den Flurbezeichnungen: „In der Stuppach“, „Am Bödinger Wald“, „Bödinger Wald“ und „Lagerberg“.

Gemäß § 1 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht kein Anspruch, ein solcher kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

1.1 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des Stuppacherhofs. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Solarenergie im Rahmen eines Sondergebietes. Der Bebauungsplan umfasst voraussichtlich die Grundstücke-Nr. Plan-Nrn. 5429 (teil-weise), 5431 (teilweise), 5435/2 (teilweise) der Gemarkung Hornbach. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Solarpark am Stuppacherhof“.

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat, bei der Verbandsgemeinde die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beantragen.

1.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Stadtrat beschließt, zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Offenlage auf die Dauer von 14 Tagen bei der Verwaltung durchzuführen und während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung zu geben. Der Zeitraum der Offenlage ist im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu veröffentlichen.

2. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2016 - 2019

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 wurden am 12.03.2025 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 werden festgestellt.

3. Vollzug der Gemeindeordnung(GemO);

Beschluss über die Entlastung des Stadtbürgermeisters und der Stadtbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben

Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2016 - 2019 erteilt der Stadtrat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem im Prüfungszeitraum im Amt befindlichen Stadtbürgermeister und den Stadtbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung.

4. Energetisches Quartierskonzept; Bestätigung

Die EnergyEffizienz GmbH, Lampertheim, hat im Auftrag der Ortsgemeinde ein energetisches Quartierkonzept erstellt und in dem Endbericht vom 27.09.2024 beschrieben. Dieser Endbericht wurde den Ratsmitgliedern per Mail übersandt.

Der Stadtrat stimmt dem durch die EnergyEffizienz GmbH erstellten Konzept gemäß Endbericht vom 27.09.2024 zu.

5. Regionales Zukunftsprogramm

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.

Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie vorab zur Verfügung gestellter Unterlagen wurden die Ortsbürgermeister bzw. der Stadtbürgermeister informiert.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.

Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister gemeinsam mit den Stadtbeigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden eine Auswahl an Maßnahmen zu treffen und die entsprechenden Angebote einzuholen, damit diese rechtzeitig der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegt werden.

Nichtöffentlich

6. Bauangelegenheiten

Der Stadtrat beschließt in einer Bauangelegenheit.

7. Ehrungen

Der Stadtrat beschließt eine Ehrung.