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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Bericht

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Battweiler

vom 09.05.2025

1. Regionales Zukunftsprogramm

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.

Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Der Verbandsgemeinderat spricht sich für eine Beteilung der Ortsgemeinden aus. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie vorab zur Verfügung gestellter Unterlagen wurden die Ortsbürgermeister bzw. der Stadtbürgermeister informiert.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.

Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen: Sanierung Toilettenanlage vom Dorfgemeinschaftshaus und der Konrad-Loschky-Halle, diese Maßnahme fällt unter die Positivliste 1.1.1 sowie Sanierung und bedarfsorientierter Umbau für nicht wirtschaftliche kommunale Projekte.

2. Organisation Forstreviere; Eigenständige Revierbildung Ortsgemeinde Wiesbach

Mit Schreiben vom 24.03.2025 wurde das Forstamt erneut über den Willen der eigenständigen Revierbildung der Ortsgemeinde Wiesbach informiert. Mit Abschluss des Verfahrens der Gesamtneuorganisation zum 05.02.2025 ist dies nun möglich. Die Waldbesitzenden im Forstrevier Bechhofen sind nun aufgrund der Initiative der Ortsgemeinde Wiesbach nach § 9 LWaldG aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung innerhalb von neun Monaten (bis Januar 2026) herbeizuführen.

Das Forstamt Westrich spricht sich für eine schnelle Entscheidung der Waldbesitzenden aus und stellt die Zustimmung als Vertreter für den Staatswald zur Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach im Interesse der Beteiligten in Aussicht.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach zu. Das Forstrevier Bechhofen (neu) besteht sodann aus den verbleibenden Waldbesitzenden.

3. Annahme von Spenden

Gem. § 94 Abs. 3 GemO dürfen alle Angebote für Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Kommunen nur noch durch den Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten entgegengenommen werden. Sie müssen ab einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR unverzüglich der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Über die Annahme der Spenden, Schenkungen oder Zuwendungen entscheidet der Ortsgemeinderat.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der angebotenen Spenden zu.

4. Information Bauausschuss

Ortsbürgermeister Hlava informiert die Gemeinderatsmitglieder über den Bericht der Bauausschusssitzung vom 29.04.2025.

5. Konrad-Loschky-Halle, Brandschutzertüchtigung;

Auftragsvergabe Elektroarbeiten, Hausalarm und Notbeleuchtung

Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Mehrzweckhalle wurden von dem Büro Grub Ausschreibungsunterlagen über Elektroarbeiten, Hausalarm und Notbeleuchtung erstellt. Die Bauabteilung hat in Form einer freihändigen Vergabe vier Firmen gebeten ein Angebot abzugeben. Von zwei abgegebenen Angeboten legte die Fa. E-mon GmbH aus Zweibrücken das preiswerteste Angebot vor. Die Fa. E-mon zeigt sich bereits für den Einbau der LED-Beleuchtung verantwortlich.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung an die Fa. e-mon 2000 GmbH aus Zweibrücken auf Basis des vorliegenden Angebots zu.