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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großbundenbach vom 29.04.2025

1.

Forstwirtschaftsplan 2025

Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde vom Forstamt erstellt und liegt dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2025 zu.

2.

Organisation Forstreviere; Revierbildung OG Wiesbach;

Zukünftige Beförsterung im Forstrevier Bechhofen

Das Forstamt Westrich teilt mit Schreiben vom 17.02.2025 mit, dass das am 27.01.2020 angestoßene Revierabgrenzungsverfahren, nachdem hierzu ergangene Beschwerden einzelner Kommunen zurückgezogen wurden, nunmehr abgeschlossen ist.

Der Abgrenzungsbescheid der Oberen Forstbehörde ist bestandskräftig, die Reviere sind mit Wirkung 05.02.2025 neu abgegrenzt.

Das Forstrevier Bechhofen ist somit neu abgegrenzt und umfasst neben Staatswaldflächen auch die Gemeindewälder von Battweiler, Bechhofen, Contwig, Dellfeld, Großbundenbach, Käshofen, Kleinbundenbach, Rosenkopf und Wiesbach.

Mit Schreiben vom 24.03.2025 wurde das Forstamt erneut über den Willen der eigenständigen Revierbildung der Ortsgemeinde Wiesbach informiert. Mit Abschluss des Verfahrens der Gesamtneuorganisation zum 05.02.2025 ist dies nun möglich. Die Waldbesitzenden im Forstrevier Bechhofen sind nun aufgrund der Initiative der Ortsgemeinde Wiesbach nach § 9 LWaldG aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung innerhalb von neun Monaten (bis Januar 2026) herbeizuführen.

Das Forstamt Westrich spricht sich für eine schnelle Entscheidung der Waldbesitzenden aus und stellt die Zustimmung als Vertreter für den Staatswald zur Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach im Interesse der Beteiligten in Aussicht.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach zu. Das Forstrevier Bechhofen (neu) besteht sodann aus den verbleibenden Waldbesitzenden.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Revierdienst rückwirkend ab dem 05.02.2025 wie bisher (staatlich) erfolgen soll.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Forstverwaltung, den Revierdienst mit Herrn Thomas Martinek zu besetzen zu.

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 wurden am 27.03.2025 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 werden festgestellt.

4.

Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben

Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2016 - 2019 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem im Prüfungszeitraum im Amt befindlichen Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung.

Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung.

5.

Ausbau der OD Großbundenbach, Gestaltung von Restflächen

Die Ortsgemeinde Großbundenbach erwägt gemeinsam mit dem LBM Kaiserslautern und den VG Werken den Ausbau der Ortsdurchfahrt. Das mit den Planungsleistungen beauftragte IB Schönhofen, Herr Berg, hat mitgeteilt, dass die auf dem gemeinsamen Gespräch beim LBM getroffenen Festlegungen mittlerweile in die Vorentwurfsplanung eingearbeitet wurden.

Da die Parkbuchten seitlich der Fahrbahn aus Sicht der Ortsgemeinde entbehrlich sind und deshalb nicht hergestellt werden sollen, verbleiben seitlich der Fahrbahn größere Restflächen in Gemeindeeigentum. Dies betrifft den vorderen Teil von Oberauerbach kommend. Die verbleibenden Seitenflächen sind einer Gestaltung bzw. Nutzung zuzuführen, die Ortsgemeinde soll hierzu Vorschläge machen. Denkbar sind klassische Grünbeete, Grünstreifen, Fahrradstreifen aber auch andere kreative Ideen können aufgegriffen werden. Außerdem denkbar wäre die Veräußerung an die anliegenden Grundstückseigentümer.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Gestaltung wie folgt:

Favorisiert wird die Anlage eines breiten Pflasterstreifens (Betonsteinpflaster oder Natursteinpflaster) mit mobilen Begrünungselementen wie Pflanzkübeln und Baumscheiben. Dabei soll am Ortseingang links und rechts eine Baumpflanzung erfolgen (bevorzugt Walnuss).

6.

Regionales Zukunftsprogramm

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.

Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Der Verbandsgemeinderat spricht sich für eine Beteilung der Ortsgemeinden aus. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie vorab zur Verfügung gestellter Unterlagen wurden die Ortsbürgermeister bzw. der Stadtbürgermeister informiert.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.

Der Ortsgemeinderat beschließt diesen Beratungspunkt zu vertagen.

7.

Energetisches Quartierskonzept; Bestätigung

Die EnergyEffizienz GmbH, Lampertheim, hat im Auftrag der Ortsgemeinde ein energetisches Quartierkonzept erstellt und in dem Endbericht vom 27.09.2024 beschrieben. Dieser Endbericht wurde den Ratsmitgliedern per Mail übersandt.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem durch die EnergyEffizienz GmbH erstellten Konzept gemäß Endbericht vom 27.09.2024 zu.

Nichtöffentlich

8.

Vertragsangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in Vertragsangelegenheiten.

9.

Grundstücksangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Grundstücksangelegenheit.

10.

Grundstücksangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in einer weiteren Grundstücksangelegenheit.