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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Bericht

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Dellfeld vom 12.05.2025

1. Forstangelegenheiten

1.1 Forstwirtschaftsplan 2025

Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde vom Forstamt erstellt und liegt dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die einzelnen Positionen erläutert Herrn Martinek, Regionalförster.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2025 zu.

1.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Wegebau

Der Ortsgemeinderat Dellfeld stimmt der Bereitstellung einer Teilfläche von 2.420 m² des Flurstücks 990/1 der Gemarkung Dellfeld für eine dauerhafte Entwicklung in einen Buchenmischwald als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für den Wegebau in Dellfeld-Falkenbusch zu.

2. Organisation Forstreviere;

Revierbildung OG Wiesbach; Zukünftige Beförsterung im Forstrevier Bechhofen

Das Forstamt Westrich teilt mit Schreiben vom 17.02.2025 mit, dass das am 27.01.2020 angestoßene Revierabgrenzungsverfahren, nachdem hierzu ergangene Beschwerden einzelner Kommunen zurückgezogen wurden, nunmehr abgeschlossen ist.

Der Abgrenzungsbescheid der Oberen Forstbehörde ist bestandskräftig, die Reviere sind mit Wirkung 05.02.2025 neu abgegrenzt.

Das Forstrevier Bechhofen ist somit neu abgegrenzt und umfasst neben Staatswaldflächen auch die Gemeindewälder von Battweiler, Bechhofen, Contwig, Dellfeld, Großbundenbach, Käshofen, Kleinbundenbach, Rosenkopf und Wiesbach.

Mit Schreiben vom 24.03.2025 wurde das Forstamt erneut über den Willen der eigenständigen Revierbildung der Ortsgemeinde Wiesbach informiert. Mit Abschluss des Verfahrens der Gesamtneuorganisation zum 05.02.2025 ist dies nun möglich. Die Waldbesitzenden im Forstrevier Bechhofen sind nun aufgrund der Initiative der Ortsgemeinde Wiesbach nach § 9 LWaldG aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung innerhalb von neun Monaten (bis Januar 2026) herbeizuführen.

Das Forstamt Westrich spricht sich für eine schnelle Entscheidung der Waldbesitzenden aus und stellt die Zustimmung als Vertreter für den Staatswald zur Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach im Interesse der Beteiligten in Aussicht.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach zu. Das Forstrevier Bechhofen (neu) besteht sodann aus den verbleibenden Waldbesitzenden.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Revierdienst rückwirkend ab dem 05.02.2025 wie bisher (staatlich) erfolgen soll.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Forstverwaltung, den Revierdienst mit Herrn Thomas Martinek zu besetzen, zu.

3. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2016- 2018

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017 und 31.12.2018 werden festgestellt.

4. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

Beschluss über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben

Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2016 - 2018 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO der im Prüfungszeitraum im Amt befindlichen Ortsbürgermeisterin und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung.

5. Energetisches Quartierskonzept; Bestätigung

Die EnergyEffizienz GmbH, Lampertheim, hat im Auftrag der Ortsgemeinde ein energetisches Quartierkonzept erstellt und in dem Endbericht vom 27.09.2024 beschrieben. Dieser Endbericht wurde den Ratsmitgliedern per Mail übersandt.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem durch die EnergyEffizienz GmbH erstellten Konzept gemäß Endbericht vom 27.09.2024 zu.

6. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf hohen Rech, 1. Erweiterung“

Trotz fortwährender Bestrebungen der Herzog-Wolfgang-Stiftung, seit der Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Auf hohen Rech, 1. Erweiterung“ im Jahr 2023 die Erschließung des Plangebiets zu initiieren, konnte bislang noch keine Umsetzung erfolgen. Konkret erwies sich die Umsetzung der Planung, aufgrund der Eigentumsverhältnisse des Flurstücks 841 im Bereich des südöstlich abknickenden Stichs der geplanten Erschließungsstraße, als schwierig. Zur Sicherstellung einer dem Planungsziel entsprechenden Erschließung und Bebauung ist daher vorgesehen, den Bebauungsplan „Auf hohen Rech, 1. Erweiterung“ in einem Teilbereich aufzuheben und in einem anderen Teilbereich zu ändern. Da die Teiländerung und die Teilaufhebung nicht losgelöst voneinander zur Satzung gebracht werden können, werden diese in ein gemeinsames Verfahren integriert. Der Bereich des Flurstücks 841 soll dazu aus dem Bebauungsplan ausgegliedert werden. Die für dieses Flurstück geltenden Festsetzungen entfallen, sodass die Fläche künftig wieder dem planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugeordnet wird. Um die angrenzenden Festsetzungen schlüssig zu gestalten und deren Umsetzung zu ermöglichen, wird für den der Teilaufhebung benachbarten Teilbereich eine Änderung vorgenommen:

Der südöstlich verlaufende Stich der Erschließungsstraße wird entfallen.

Für die hiervon betroffene Fläche wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

Die Baugrenzen (überbaubaren Grundstücksflächen) werden zeichnerisch an die neue Abgrenzung angepasst.

Die Lage des zentralen Stichs der Erschließungsstraße wird geringfügig angepasst.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs wurde in Abstimmung mit der Herzog-Wolfgang-Stiftung vorgenommen, die weiterhin die Entwicklung der Fläche anstrebt.

Der voraussichtliche Geltungsbereich umfasst ca. 0,89 ha und betrifft Teilbereiche der Flurstücke 839, 840, 841, 842, 843, 845 und 846. Die Bereiche der 1. Änderung und Teilaufhebung liegen vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Auf hohen Rech, 1. Erweiterung“.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, sowie einer zusammenfassenden Erklärung und einem Umweltbericht abgesehen.

Herr Ernst, Mitarbeiter des Planungsbüros agstaUMWELT GmbH aus Völklingen, erläutert ausführlich die vorgesehene Planänderung und die nächsten Schritte.

6.1 Änderungs- und Teilaufhebungsaufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf hohen Rech, 1. Erweiterung“ aus dem Jahr 2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Ziel und Zweck der Planung die Teilaufhebung des Bereichs auf der Plannummer 841 und die deshalb notwendige Anpassung der Erschließungsstraße und der Baugrenzen auf den Grundstücken mit den Plannummern 839, 840, 842, 843, 845 und 846. Der voraussichtliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf diese genannten Grundstücke. Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Auf hohen Rech, 1. Erweiterung, 1. Änderung und Teilaufhebung“.

6.2 Abwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Abwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i. V. m. §13 BauGB. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den berührten Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.

7. Absperrpfosten Birkenallee/L 471

Da es im Bereich des Wirtschaftsweges Birkenallee mehrfach zu illegalen Müllablagerungen gekommen ist, sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Verhinderung erforderlich sind.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Aufstellung von klappbaren Absperrpfosten im Bereich der Birkenallee und einer Wegeschranke an der Einfahrt L471 zu.

8. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

In der gültigen Friedhofssatzung ist unter § 16 Abs. 2 a und b geregelt, wie hoch der Aufsatz bei Rasengrabstätten sein darf. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass es für die Pflege der Rasengrabstätten leichter ist, wenn nur eine Grundplatte bodengleich eingesetzt wird. Daher soll die Friedhofssatzung bei § 16 Abs. 2 a und b geändert werden und folgende Sätze gestrichen werden. Es handelt sich um folgende Sätze:

a)

Reihengrabstätten

Aufsatz:

als Grabplatte 4 cm Mindeststärke, 40 x 40 cm

als Grabstein/Kissen 40 x 40 cm, Höhe bis 20 cm

Die Mindesthöhe von Grabplatte und Aufsatz darf 25 cm Gesamthöhe nicht überschreiten.

b)

Sondergrabstätten

Aufsatz:

als Grabplatte 4 cm Mindeststärke, 40 x 60 cm

als Grabstein/Kissen 40 x 60 cm, Höhe bis 20 cm

Die Mindesthöhe von Grabplatte und Aufsatz darf 25 cm Gesamthöhe nicht überschreiten.

Ebenso soll der Satz „Blumen außerhalb der Grabplatte sind nicht zugelassen“ aus den gleichen Gründen gestrichen werden.

Auf Antrag des Ratsmitgliedes Michael Strauß wird folgender Zusatz in die Satzung aufgenommen:

„Grabplatten, die vor Inkrafttreten dieser Satzungsänderung genehmigt wurden, genießen Bestandsschutz und dürfen in ihrer bisherigen Form verbleiben.“

Der Ortsgemeinderat Dellfeld stimmt der im Entwurf vorliegenden Änderung der Friedhofssatzung mit dem genannten Zusatz zu.

9. Verkehrsberuhigung im Bereich Grundschule Dellfeld

Die CDU-Fraktion hat hierzu einen Antrag gestellt.

Die Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, eine Anhebung der Asphaltdecke in den Antrag auf Förderung mit aufzunehmen. Weiterhin soll, wie von Ortsbürgermeister Spies in der Sitzung vorgetragen, die Bushaltestelle um einige Meter in südliche Richtung versetzt und barrierefrei in einer Einbuchtung ausgeführt werden. Die Einbuchtung soll auf dem Gehweg in Hanglage der Grundschule erfolgen. Ebenso soll bei der Planung berücksichtigt werden, dass in Höhe der Stromkästen der Hang zur Erleichterung der Sauberhaltung mit einer Steinreihe abgefangen wird.

10. Reaktivierung Spielplatz „Am Hohrech“

Die CDU-Fraktion hat hierzu einen Antrag gestellt.

Der Ortsgemeinderat spricht sich grundsätzlich dafür aus, den Spielplatz „Am Hohrech“ zu reaktivieren. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Kostenaufstellung zur Zuschussbeantragung zu erstellen.

11. Regionales Zukunftsprogramm

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.

Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Der Verbandsgemeinderat hat sich für eine Beteilung der Ortsgemeinden ausgesprochen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.

Hierzu hat bisher ein freiwilliger Workshop mit Vertretern aller drei Parteien stattgefunden. Beim nächsten Treffen am 22.05.2025 sollen finale Maßnahmen festgelegt werden.

Der Ortsgemeinderat wird in der nächsten Sitzung, die fristgerecht vor dem 15.06.2025 stattfinden soll, die Maßnahmen beschließen.

Nichtöffentlich

12. Vertragsangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in Vertragsangelegenheiten.

13. Gemeindeeigene Gebäude

Der Ortsgemeinderat beschließt Maßnahmen.