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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung: Mauschbach

Gewanne: Rehbacher Hang

Plan-Nr.: 1999

Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche

Fläche: 2,1416 ha

Gemarkung: Mauschbach

Gewanne: Oben an der Ilmsbacher Klamm

Plan-Nr.: 2013

Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche

Fläche: 3,6088 ha

GV-052-24

Landwirte/Forstwirte, die Flächen dringend zur Aufstockung ihres Betriebes benötigen und am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Amtsblattes der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, schriftlich bekunden.