| 1. | Bebauungsplanverfahren der Solarparks „Am Gemehr“ und „Am Eichwäldchen“; Stellungnahme zur beantragten raumordnerischen Prüfung | ||
| Die sunance GmbH, Troisdorf plant in der Ortsgemeinde Großsteinhausen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Fläche von insgesamt ca. 10 ha (Solarpark „Am Eichwäldchen). Gleichzeitig wird die Errichtung eines weiteren Solarparks auf einer Fläche von ca. 15 ha auf Grundstücken der Gemarkungen Großsteinhausen und Kleinsteinhausen geplant (Solarpark „Am Gemehr“). Bisher werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt. | |||
| Gemäß dem genehmigten Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz IV tangieren die geplanten Flächen Vorranggebiete für die Landwirtschaft und für den regionalen Biotopverbund. Die sunance GmbH hat deshalb einen Antrag auf Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 ROG i.V.m. § 18 LPlG gestellt. Die zuständige Untere Landesplanungsbehörde kann im Benehmen mit den fachlich berührten Stellen der jeweiligen Verwaltungsebene und der jeweiligen Planungsgemeinschaft die Abweichung von einem Ziel des Regionalen Raumordnungsplanes zulassen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind: | |||
| 1. | Es müssen sich seit der Beschlussfassung des Regionalen Raumordnungsplanes Tatsachen oder Erkenntnisse verändert haben. | ||
| 2. | Die Abweichung ist nach raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar. | ||
| 3. | Der Regionale Raumordnungsplan ist in seinen Grundzügen nicht berührt. | ||
| Mit Schreiben vom 07.04.2025 und 08.04.2025 wurde die Verbandsgemeinde von der Kreisverwaltung um Stellungnahme angefragt, ob das Benehmen zu der beantragten Zielabweichungszulassung erteilt wird. An der Abfrage werden die Ortsgemeinden Großsteinhausen, Kleinsteinhausen und Riedelberg beteiligt. | |||
| Der Ortsgemeinderat Kleinsteinhausen erteilt zu der beantragten vereinfachten raumordnerischen Prüfung für die geplante Freiflächenphotovoltaik-Anlage das Benehmen. | |||
| 2. | Bebauungsplan „Solarpark beim Kirschbacher Hof“; Stellungnahme zum beantragten Zielabweichungsverfahren | ||
| Die re:cap geD – Dietrichingen PV UG, Walldorf, plant in der Ortsgemeinde Dietrichingen die Errichtung eines Agri-PV Solarparks auf einer Fläche von insgesamt ca. 54,8 ha. Der geplante Solarpark liegt nordöstlich der bestehenden Ortslage, zwischen dem Sandwaldhof und dem Kirschbacherhof. Bisher werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt. | |||
| Für diesen Standort wurde bereits im Jahr 2024 ein Zielabweichungsverfahren für die Errichtung einer klassischen Freiflächen-Photovoltaikanlage durchgeführt. Dieses Zielabweichungsverfahren war jedoch aufgrund des landwirtschaftlichen Vorrangs gescheitert und der Antrag wurde zurückgezogen. Mit der vorliegenden Planung ist nun eine kombinierte Nutzung der Fläche für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromerzeugung mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung gemäß den Vorgaben der DIN-SPEC 91434:2021-05 vorgesehen. | |||
| Gemäß dem genehmigten Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz IV tangiert die geplante Fläche ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft. Die re:cap geD – Dietrichingen PV UG hat deshalb einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 6 (2) ROG i.V.m. § 10 (6) LPlG gestellt. Die zuständige Obere Landesplanungsbehörde kann im Benehmen mit den fachlich berührten Stellen der jeweiligen Verwaltungsebene und der jeweiligen Planungs-gemeinschaft die Abweichung von einem Ziel des Regionalen Raumordnungsplanes zulassen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind: | |||
| 1. | Es müssen sich seit der Beschlussfassung des Regionalen Raumordnungsplanes Tatsachen oder Erkenntnisse verändert haben. | ||
| 2. | Die Abweichung ist nach raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar. | ||
| 3. | Der Regionale Raumordnungsplan ist in seinen Grundzügen nicht berührt. | ||
| Der Ortsgemeinderat Kleinsteinhausen erteilt zu der beantragten Zielabweichung (Vorranggebiet Landwirtschaft) durch die geplante Agri-PV Anlage das Benehmen. | |||
| 3. | Nachtragshaushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2025 | ||
| 3.1 | Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2025 | ||
| Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2025 lag in der Zeit vom 25.04.2025 bis 08.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen öffentlich aus. | |||
| Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan gingen nicht ein. | |||
| 3.2 | Nachtragshaushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2025 | ||
| Der Ortsgemeinderat stimmt dem 1. Nachtragshaushaltsplan mit -satzung für das Haushaltsjahr 2025 zu. | |||
| 4. | Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); | ||
| Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2016 – 2019 | |||
| Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 wurden am 24.04.2025 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. | |||
| Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 werden festgestellt. | |||
| 5. | Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); Beschluss über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben | ||
| Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2016 - 2019 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO der im Prüfungszeitraum im Amt befindlichen Ortsbürgermeisterin und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung. | |||
| 6. | Energetisches Quartierskonzept; Bestätigung | ||
| Die EnergyEffizienz GmbH, Lampertheim, hat im Auftrag der Ortsgemeinde ein energetisches Quartierkonzept erstellt und in dem Endbericht vom 27.09.2024 beschrieben. Dieser Endbericht wurde den Ratsmitgliedern per Mail übersandt. | |||
| Der Ortsgemeinderat stimmt dem durch die EnergyEffizienz GmbH erstellten Konzept gemäß Endbericht vom 27.09.2024 zu. | |||
| - einstimmig - | |||
| 7. | Regionales Zukunftsprogramm | ||
| Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung. | |||
| Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Der Verbandsgemeinderat hat sich für eine Beteiligung der Ortsgemeinden ausgesprochen. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie vorab zur Verfügung gestellter Unterlagen wurden die Ortsbürgermeister bzw. der Stadtbürgermeister informiert. | |||
| Alle weiteren Informationen sowie die Positivliste sind unter www.zukunftsprogramm.rlp.de zu finden. | |||
| Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen: | |||
| Bestuhlung MZH | |||
| Schankraum MZH | |||
| 20 Festzeltgarnituren und 10 Stehtische | |||
| Beleuchtung MZH auf LED umstellen | |||
| Fahrradreparatur-Säule | |||
| Obstbäume; Bepflanzung DGH, Pavillon | |||
| Ortseingangsschilder | |||
| Sonnenschutz Vereinsraum | |||
| Jugendraum - Möbel | |||
| Der Ortsgemeinderat stimmt den oben aufgeführten Projekten zu. | |||
| 8. | Brandschutz Mehrzweckhalle; Feststellanlage Tür | ||
| Frau Wagner informiert den Ortsgemeinderat über den Einbau eines Türschließers an der Brandschutztür zwischen DGH und MZH, der jedoch nicht den brandschutztechnischen Vorgaben entspricht und ersetzt werden muss. | |||
| Der Ortsgemeinderat beschließt der Firma Brandschutz Riedel aus Großsteinhausen den Auftrag zu erteilen. | |||
| 9. | Annahme von Spenden | ||
| Gem. § 94 Abs. 3 GemO dürfen alle Angebote für Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Kommunen nur noch durch die Ortsbürgermeisterin sowie die Ortsbeigeordneten entgegengenommen werden. Sie müssen ab einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR unverzüglich der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Über die Annahme der Spenden, Schenkungen oder Zuwendungen entscheidet der Ortsgemeinderat. | |||
| Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der angebotenen Spende zu. | |||
| 10. | Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ | ||
| Frau Wagner informiert den Ortsgemeinderat, dass für den Gebietsentscheid „Unser Dorf hat Zukunft“ am 02.06.2025 von 13:15 Uhr bis 15:30 Uhr die Gebiets-Kommission nach Kleinsteinhausen kommen wird. | |||
| Nichtöffentlich | |||
| 11. | Personalangelegenheiten | ||
| Die Vorsitzende informiert über Personalangelegenheiten. | |||