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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Bericht

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großsteinhausen

vom 21.05.2025

1. Regionales Zukunftsprogramm

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.

Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Der Verbandsgemeinderat hat sich für eine Beteilung der Ortsgemeinden ausgesprochen. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie vorab zur Verfügung gestellter Unterlagen wurden die Ortsbürgermeister bzw. der Stadtbürgermeister informiert.

Die geplanten Maßnahmen der Ortsgemeinden bzw. Stadt inkl. Maßnahmen-beschreibung und Kostenschätzung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.

Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen:

  1. Renovierung Buswartehalle
  2. Klimageräte für den Kindergarten
  3. Erneuerung Friedhofsweg
  4. Sanierung Dörnbacher Weg

2. Energetisches Quartierskonzept; Bestätigung

Die EnergyEffizienz GmbH, Lampertheim, hat im Auftrag der Ortsgemeinde ein energetisches Quartierkonzept erstellt und in dem Endbericht vom 27.09.2024 beschrieben. Dieser Endbericht wurde den Ratsmitgliedern per Mail übersandt.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem durch die EnergyEffizienz GmbH erstellten Konzept gemäß Endbericht vom 27.09.2024 zu.

3. Bebauungsplanverfahren der Solarparks „Am Gemehr“ und „Am Eichwäldchen“; Stellungnahme zur beantragten raumordnerischen Prüfung

Die sunance GmbH, Troisdorf, plant in der Ortsgemeinde Großsteinhausen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Fläche von insgesamt ca. 10 ha (Solarpark „Am Eichwäldchen). Gleichzeitig wird die Errichtung eines weiteren Solarparks auf einer Fläche von ca. 15 ha auf Grundstücken der Gemarkungen Großsteinhausen und Kleinsteinhausen geplant (Solarpark „Am Gemehr“). Bisher werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.

Gemäß dem genehmigten Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz IV tangieren die geplanten Flächen Vorranggebiete für die Landwirtschaft und für den regionalen Biotopverbund. Die sunance GmbH hat deshalb einen Antrag auf Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 ROG i.V.m. § 18 LPlG gestellt. Die zuständige Untere Landesplanungsbehörde kann im Benehmen mit den fachlich berührten Stellen der jeweiligen Verwaltungsebene und der jeweiligen Planungsgemeinschaft die Abweichung von einem Ziel des Regionalen Raumordnungsplanes zulassen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

1.

Es müssen sich seit der Beschlussfassung des Regionalen Raumordnungsplanes Tatsachen oder Erkenntnisse verändert haben.

2.

Die Abweichung ist nach raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar.

3.

Der Regionale Raumordnungsplan ist in seinen Grundzügen nicht berührt.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten PV-Anlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinden Großsteinhausen und Kleinsteinhausen mit der Ausweisung eines Sondergebiets „Solarpark“, sowie die 36. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Verbandsgemeinde erforderlich.

Der Ortsgemeinderat Großsteinhausen erteilt der beantragten vereinfachten raumordnerischen Prüfung für die geplante Freiflächenphotovoltaik-Anlage das Benehmen.

4. Dorferneuerung; Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde

Das Land Rheinland-Pfalz sieht auch im kommenden Jahr 2026 wieder eine Sonderförderung anerkannter Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte in der Dorferneuerung, sogenannte Schwerpunktgemeinden, vor. Der Anerkennungszeitraum beträgt 8 Jahre. Während dieses Zeitraumes können sowohl private als auch öffentliche Maßnahmen, die eine strukturelle Verbesserung der Gemeinde bewirken, durch Landesmittel vorrangig gefördert werden.

In jedem Landkreis werden jährlich nur zwei Gemeinden als Schwerpunkt anerkannt. Anträge auf Anerkennung einer Gemeinde sind bis spätestens 01.06.2025 über die Kreisverwaltung und die ADD Trier an das Innenministerium zu stellen.

Der Ortsgemeinderat Großsteinhausen beschließt die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung zu beantragen.

5. Buchenweg; Verkehrsrechtliche Anordnung

Herr Ortsbürgermeister Volker Schmitt erläutert den Ortsgemeinderatsmitgliedern die zur Zeit herrschende Verkehrslage im Buchenweg und berät mit diesen Lösungsvorschläge, um den Verkehr und das Befahren des Buchenwegs mit schweren und großen LKW einzudämmen.

Die Verkehrssituation hat durch die Ausweisung des Neubaugebietes enorm zugenommen. Die Straße wird zunehmend durch schwere große LKW genutzt und beansprucht, was zu Schäden an der Straße führen kann.

Der Ortsgemeinderat hat sich nach Beratung darauf verständigt, dass der Vorsitzende mit der Verbandsgemeindeverwaltung, Ordnungsamt, die Situation nochmals erörtert, um eine mögliche Lösung wie Umleitung des Verkehrs sowie Zusatzbeschilderung vor Ort anzubringen, damit die Anlieger auch zukünftig im Bedarfsfall beliefert werden können.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass eine Beschilderung angebracht wird, damit die Straße für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrt ist.

Nichtöffentlich

6. Rechtsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Rechtsangelegenheit