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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Bericht

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Contwig

vom 22.05.2025

1. Regionales Zukunftsprogramm

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.

Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Der Verbandsgemeinderat hat sich für eine Beteilung der Ortsgemeinden ausgesprochen. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie vorab zur Verfügung gestellter Unterlagen wurden die Ortsbürgermeister bzw. der Stadtbürgermeister informiert.

Die geplanten Maßnahmen der Ortsgemeinden bzw. Stadt inkl. Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung sollen bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.

Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen:

1)

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5)

6)

7)

8)

2. Organisation Forstreviere;

Eigenständige Revierbildung Ortsgemeinde Wiesbach

Mit Schreiben vom 24.03.2025 wurde das Forstamt erneut über den Willen der eigenständigen Revierbildung der Ortsgemeinde Wiesbach informiert. Mit Abschluss des Verfahrens der Gesamtneuorganisation zum 05.02.2025 ist dies nun möglich. Die Waldbesitzenden im Forstrevier Bechhofen sind nun aufgrund der Initiative der Ortsgemeinde Wiesbach nach § 9 LWaldG aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Das Forstamt Westrich spricht sich für eine schnelle Entscheidung der Waldbesitzenden aus und stellt die Zustimmung als Vertreter für den Staatswald zur Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach im Interesse der Beteiligten in Aussicht.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach zu. Das Forstrevier Bechhofen (neu) besteht sodann aus den verbleibenden Waldbesitzenden.

Nichtöffentlich

3. Grundstücksangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat entscheidet in Grundstücksangelegenheiten.

4. Bauangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in Bauangelegenheiten.

5. Restschuldbefreiung Information

Der Ortsgemeinderat wird zur Restschuldbefreiung informiert.

6. Ergänzungsmaßnahme am Bauhof Contwig – Errichtung einer Überdachung

Der Ortsgemeinderat beschließt in dieser Angelegenheit.

7. Grundsatzbeschluss; Anschaffung von Gerätschaften

Der Ortsgemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluss.

8. Auftragsvergabe

Der Ortsgemeinderat beschließt eine Auftragsvergabe.

9. Vertragsangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in Vertragsangelegenheiten.