vom 22.05.2025
1. Regionales Zukunftsprogramm
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.
Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Der Verbandsgemeinderat hat sich für eine Beteilung der Ortsgemeinden ausgesprochen. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie vorab zur Verfügung gestellter Unterlagen wurden die Ortsbürgermeister bzw. der Stadtbürgermeister informiert.
Die geplanten Maßnahmen der Ortsgemeinden bzw. Stadt inkl. Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung sollen bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.
Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen:
| 1) | Multifunktionsplatz Freizeitgebiet, Erneuerung Netze |
| 2) | Hohlbachstr. 26, Sanierung in 2 Bauabschnitten (Fenster/Bäder/Gasheizung) |
| 3) | Wehr - Anlage am Waschplatz |
| 4) | Überdachung/Freisitz Freizeitgebiet |
| 5) | Mehrgenerationenplatz: Anlegen der Fußwege |
| 6) | Friedhof, Anlegen der Fläche für die Baumbestattungen, Beschattungen, Toiletten |
| 7) | Bepflanzung Ortsdurchfahrt |
| 8) | Radweg |
2. Organisation Forstreviere;
Eigenständige Revierbildung Ortsgemeinde Wiesbach
Mit Schreiben vom 24.03.2025 wurde das Forstamt erneut über den Willen der eigenständigen Revierbildung der Ortsgemeinde Wiesbach informiert. Mit Abschluss des Verfahrens der Gesamtneuorganisation zum 05.02.2025 ist dies nun möglich. Die Waldbesitzenden im Forstrevier Bechhofen sind nun aufgrund der Initiative der Ortsgemeinde Wiesbach nach § 9 LWaldG aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Das Forstamt Westrich spricht sich für eine schnelle Entscheidung der Waldbesitzenden aus und stellt die Zustimmung als Vertreter für den Staatswald zur Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach im Interesse der Beteiligten in Aussicht.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Bildung eines eigenständigen Forstreviers Wiesbach zu. Das Forstrevier Bechhofen (neu) besteht sodann aus den verbleibenden Waldbesitzenden.
Nichtöffentlich
3. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat entscheidet in Grundstücksangelegenheiten.
4. Bauangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in Bauangelegenheiten.
5. Restschuldbefreiung Information
Der Ortsgemeinderat wird zur Restschuldbefreiung informiert.
6. Ergänzungsmaßnahme am Bauhof Contwig – Errichtung einer Überdachung
Der Ortsgemeinderat beschließt in dieser Angelegenheit.
7. Grundsatzbeschluss; Anschaffung von Gerätschaften
Der Ortsgemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluss.
8. Auftragsvergabe
Der Ortsgemeinderat beschließt eine Auftragsvergabe.
9. Vertragsangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in Vertragsangelegenheiten.