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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Bericht

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Dietrichingen

vom 27.05.2025

1. Bebauungsplan „Solarpark beim Kirschbacher Hof“

Die re:cap geD – Dietrichingen PV UG, Walldorf, plant in der Ortsgemeinde Dietrichingen die Errichtung eines Agri-PV Solarparks auf einer Fläche von insgesamt ca. 54,8 ha. Der geplante Solarpark liegt nordöstlich der bestehenden Ortslage, zwischen dem Sandwaldhof und dem Kirschbacherhof. Der Ortsgemeinderat hat bereits in seiner letzten Sitzung am 24.03.2025 das Benehmen im derzeit laufenden Zielabweichungsverfahren erteilt. Ursprünglich hatte der Ortsgemeinderat Dietrichingen für das Gebiet bereits am 12.12.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst (Solarpark ohne Agri-PV).

Freiflächenphotovoltaikanlagen sind im Gegensatz zu Windenergieanlagen keine privilegierten Vorhaben, die nach dem Baugesetzbuch bevorzugt im Außenbereich zulässig sind. Damit eine solche Anlage genehmigt werden kann, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde. Nach § 8 Abs. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Weil der Flächennutzungsplan aktuell eine solche Darstellung nicht enthält, ist für das Projekt gleichzeitig eine Fortschreibung des FNP durch die Verbandsgemeinde notwendig.

Das landwirtschaftliche Nutzungskonzept sieht die Fortführung der ackerbaulichen Nutzung unter Beibehaltung der bestehenden Kulturen vor. Unter Zugrundelegung des erforderlichen und von der Bewirtschaftung ausgeschlossenen Sicherheitsstreifens, der als Blühstreifen mit einer Breite von jeweils 0,5 m links und rechts der einreihigen Stützen der Modulunterkonstruktion sowie der Flächen für Trafostationen und andere technisch notwendige Nebenanlagen angelegt wird, steht nach Errichtung der Anlage eine Fläche von ca. 49,4 ha für die uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von ca. 90 % der Gesamtprojektfläche. Der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche beträgt folglich lediglich ca. 5,4 ha, was ca. 10 % der Gesamtprojektfläche entspricht.

Gemäß § 1 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht kein Anspruch, ein solcher kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

1.1 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Agri-PV Anlage für den Bereich westlich des Kirschbacherhofes. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Solarenergie im Rahmen eines Sondergebietes. Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst vollständig oder teilweise die Grundstücke Plan-Nrn. 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012/1, 2013, 2014, 2015, 2020, 2021, 1978/2, 2022, 2025, 2026, 2027 und 2028 der Gemarkung Dietrichingen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Solarpark beim Kirschbacherhof“.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat, bei der Verbandsgemeinde die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beantragen.

1.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Ortsgemeinderat beschließt, zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung eine Offenlage auf die Dauer von 14 Tagen bei der Verwaltung durchzuführen und während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung zu geben. Der Zeitraum der Offenlage ist im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu veröffentlichen.

2. Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Dietrichingen; förmliche Anerkennung des vorliegenden Konzepts aus der Initiative „Zukunfts- Check-Dorf“

Der Ortsgemeinderat Dietrichingen hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 beschlossen, dass die Ortsgemeinde Dietrichingen an der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“(ZCD) des Landkreises Südwestpfalz teilnimmt und ein entsprechendes Konzept aufstellt. Die inhaltliche Ausarbeitung des Konzepts für die Ortsgemeinde Dietrichingen ist mittlerweile abgeschlossen.

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift "Förderung der Dorferneuerung” (VV-Dorf) unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Ortsgemeinden finanziell in ihrer strukturellen Entwicklung sowie die Bürgerinnen und Bürger bei der Sanierung und Umnutzung der privaten Bausubstanz in den ländlichen Räumen (Fördermittel für kommunale und private Bauvorhaben). Die Förderung setzt allerdings ein ganzheitliches, nachhaltiges und in die Zukunft gerichtetes Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzept der Gemeinde voraus.

Mit Schreiben vom 09.05.2017 hat das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) die Möglichkeit eingeräumt, Konzepte aus der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“ als Dorferneuerungskonzepte anzuerkennen. Durch eine entsprechende Anerkennung wird somit die Grundvoraussetzung für finanzielle Fördermittel aus der Dorferneuerung in den betroffenen Orten geschaffen. Voraussetzung für eine Anerkennung von Konzepten aus dem ZCD ist die Einhaltung der inhaltlichen Voraussetzungen gemäß Nr.4.3 der VV-Dorf. Das Konzept ist zudem durch den Dorferneuerungsbeauftragten des Landkreises Südwestpfalz förmlich anzuerkennen.

Bei dem Dorferneuerungskonzept handelt es sich um ein informelles Konzept, d.h. es ergeben sich aus einer Aufstellung keinerlei Verpflichtungen zur Maßnahmenumsetzung.

Der Ortsgemeinderat Dietrichingen beschließt förmlich das den Ratsmitgliedern vorliegende Konzept aus der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das beschlossene Dorferneuerungskonzept bei der zuständigen Stelle der Kreisverwaltung förmlich zur Anerkennung vorzulegen.

3. Dorferneuerung; Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde

Das Land Rheinland-Pfalz sieht auch im kommenden Jahr 2026 wieder eine Sonderförderung anerkannter Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte in der Dorferneuerung, sogenannte Schwerpunktgemeinden, vor.

Der Ortsgemeinderat Dietrichingen beschließt diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und bittet die Bauabteilung in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung über die Vor- und Nachteile aufzuklären.

4. Regionales Zukunftsprogramm

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.

Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Der Verbandsgemeinderat hat sich für eine Beteilung der Ortsgemeinden ausgesprochen. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie vorab zur Verfügung gestellter Unterlagen wurden die Ortsbürgermeister bzw. der Stadtbürgermeister informiert.

Die geplanten Maßnahmen der Ortsgemeinden bzw. Stadt inkl. Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung sollen bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.

Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen:

- Sonnenschutz für den Spielplatz, Feldstraße

- Spielgeräte für den Spielplatz, Feldstraße

- Küche, DGH

Nichtöffentlich

5. Neubaugebiet; Vertragsangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt in dieser Angelegenheit.