1. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO)
Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2016 - 2019
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 wurden am 03.04.2025 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 werden festgestellt.
2. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);
Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben
Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2016 - 2019 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem im Prüfungszeitraum im Amt befindlichen Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung.
3. Regionales Zukunftsprogramm
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.
Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Der Verbandsgemeinderat hat sich für eine Beteilung der Ortsgemeinden ausgesprochen. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie vorab zur Verfügung gestellter Unterlagen wurden die Ortsbürgermeister bzw. der Stadtbürgermeister informiert.
Die geplanten Maßnahmen der Ortsgemeinden bzw. Stadt inkl. Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung sollen bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Der Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.
Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen:
| - | Photovoltaikanlage mit Speichermodul am Feuerwehrhaus |
| - | Fußweg L478 (Ortsausgang Richtung Friedhofsweg) |
| - | Erweiterung Grillhütte (Vorzelt / Windfang für kleinere Veranstaltungen) |
| - | Parkplatz für Wanderer bzw. Radfahrer (evtl. mit E- Ladestation) |
| - | Generationenplatz (Jakobsberg) BA 3 |
| - | Dorferneuerung Teilausbau |
Die Erweiterung des Vorzeltes bzw. Windfanges an der Grillhütte soll zeitnah umgesetzt werden. Ortsgemeinderatsmitglied Oliver Dahlhauser hat hierzu im Vorfeld schon einige Angebote eingeholt. Die darin angegebenen Preise müssen von den Firmen nochmals bestätigt werden.
4. Bebauungsplan „Plomb und Felsacker, 4. Änderung“;
Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 06.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Plomb und Felsacker“ gefasst. Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Danach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Klarstellung der zulässigen Vollgeschosse an den Hanggrundstücken der Althornbacher Straße sowie die Zulässigkeit von Flachdächern auf Garagen und Nebenanlagen im gesamten Geltungsbereich.
Von einer frühzeitigen Beteiligung wurde abgesehen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Einstellung in das Internet sowie eine Auslegung der Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Außerdem wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
4.1 Abwägung der Stellungnahmen
Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte in der Zeit vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 Während dieses Zeitraumes sind Stellungnahmen der Öffentlichkeit nicht eingegangen. Weiterhin wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Auch hierbei sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen. Eine Beschlussfassung zur Abwägung ist nicht erforderlich.
4.2 Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Plomb und Felsacker, 4. Änderung“ in der vorliegenden Entwurfsfassung gemäß § 10 BauGB als Satzung.
5. Bebauungsplan „Solarpark beim Kirschbacher Hof“; Stellungnahme zum beantragten Zielabweichungsverfahren
Die re:cap geD – Dietrichingen PV UG, Walldorf, plant in der Ortsgemeinde Dietrichingen die Errichtung eines Agri-PV Solarparks auf einer Fläche von insgesamt ca. 54,8 ha. Der geplante Solarpark liegt nordöstlich der bestehenden Ortslage, zwischen dem Sandwaldhof und dem Kirschbacherhof. Bisher werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.
Für diesen Standort wurde bereits im Jahr 2024 ein Zielabweichungsverfahren für die Errichtung einer klassischen Freiflächen-Photovoltaikanlage durchgeführt. Dieses Zielabweichungsverfahren war jedoch aufgrund des landwirtschaftlichen Vorrangs gescheitert und der Antrag wurde zurückgezogen. Mit der vorliegenden Planung ist nun eine kombinierte Nutzung der Fläche für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromerzeugung mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung gemäß den Vorgaben der DIN-SPEC 91434:2021-05 vorgesehen.
Gemäß dem genehmigten Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz IV tangiert die geplante Fläche ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft. Die re:cap geD – Dietrichingen PV UG hat deshalb einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 6 (2) ROG i.V.m. § 10 (6) LPlG gestellt. Die zuständige Obere Landesplanungsbehörde kann im Benehmen mit den fachlich berührten Stellen der jeweiligen Verwaltungsebene und der jeweiligen Planungs-gemeinschaft die Abweichung von einem Ziel des Regionalen Raumordnungsplanes zulassen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
| 1. | Es müssen sich seit der Beschlussfassung des Regionalen Raumordnungsplanes Tatsachen oder Erkenntnisse verändert haben. |
| 2. | Die Abweichung ist nach raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar. |
| 3. | Der Regionale Raumordnungsplan ist in seinen Grundzügen nicht berührt. |
Der Ortsgemeinderat Mauschbach erteilt zu der beantragten Zielabweichung (Vorranggebiet Landwirtschaft) durch die geplante Agri-PV Anlage das Benehmen.
6. Organisation Forstreviere;
Zukünftige Beförsterung im Forstrevier Zweibrücken
Das Forstamt Westrich teilt mit Schreiben vom 18.02.2025 mit, dass das am 27.01.2020 angestoßene Revierabgrenzungsverfahren, nachdem hierzu ergangene Beschwerden einzelner Kommunen zurückgezogen wurden, nunmehr abgeschlossen ist.
Der Abgrenzungsbescheid der Oberen Forstbehörde ist bestandskräftig, die Reviere sind mit Wirkung 05.02.2025 neu abgegrenzt.
Das Forstrevier Zweibrücken ist somit neu abgegrenzt und umfasst neben Staatswaldflächen auch die Gemeindewälder von Althornbach, Bottenbach, Dietrichingen, Stadt Hornbach, Mauschbach, Kleinsteinhausen, Riedelberg, Walshausen, Stadt Zweibrücken und Umwelt-u. Servicebetrieb (UBZ) Zweibrücken.
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Revierdienst rückwirkend ab dem 05.02.2025 wie bisher (staatlich) erfolgen soll.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Forstverwaltung, den Revierdienst mit Frau Maria Jäger zu besetzen zu.
Nichtöffentlich
7. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt in Grundstücksangelegenheiten.