| 1. | Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 |
| 1.1 | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 |
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 lag in der Zeit vom 05.04.2024 bis 18.04.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit -plan gingen nicht ein.
1.2 | Haushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025 |
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan mit -satzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu.
2. | Errichtung eines Pavillon an der Mehrzweckhalle |
Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Errichtung eines Pavillons auf der Betondecke des großen Regenrückhaltebeckens vor der Mehrzweckhalle am Dorfgemein-schaftshaus. Gleichzeitig soll auch der gegenüberliegende Dorfbrunnen durch kleinere Gestaltungsmaßnahmen aufgewertet werden. Für den Pavillon wurde ein Förderantrag im Rahmen LEADER-Programmes gestellt.
Die Fa. artec als Erschließungsträger des Neubaugebietes hat zugesagt, die notwendigen Bauantragsunterlagen für den Pavillon zu erstellen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 18.175,00 € und werden zu 70 % gefördert. Es werden außerdem Spenden mit einbezogen, sodass sich der Eigenanteil der Ortsgemeinde auf ca. 2.500,00 € beläuft.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Durchführung dieser Maßnahme zu.
3. | Kindertagesstätte Überwachung Schlafbereich; Auftragsvergabe |
Die Kindertagesstätte Kleinsteinhausen erneuert für den Schlafbereich das Überwachungssystem. Es handelt sich dabei lediglich um eine Übertragung von Echtzeitbilddaten, eine Speicherung oder ein Abruf von extern der gesendeten Daten ist nicht möglich.
Des Weiteren wurden die Rauchwarnmelder mit Funkmodul überprüft und ausgetauscht.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Anschaffung eines Überwachungssystems im Schlafbereich der Kindertagesstätte zu.
Nichtöffentlich
4. | Grundstücksangelegenheiten |
Der Ortsgemeinderat entscheidet in einer Grundstücksangelegenheit.
5. | Kreditaufnahme |
Der Ortsgemeinderat beschließt eine Kreditaufnahme.