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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Ortsgemeinde Dellfeld

über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf hohen Rech, 1. Erweiterung, 1. Änderung und Teilaufhebung“

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes gemäß § 13a i. V. m. §13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Dellfeld hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der Sitzung am 12.05.2025 die Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf hohen Rech, 1. Erweiterung“ beschlossen (Änderungs-aufstellungsbeschluss). Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a i. V. m. §13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Teilaufhebung des Bereichs auf der Plannummer 841 und die deshalb notwendige Anpassung der Erschließungsstraße und der Baugrenzen auf den Grundstücken mit den Plannummern 839, 840, 842, 843, 845 und 846. Der voraussichtliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf diese genannten Grundstücke. Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Auf hohen Rech, 1. Erweiterung, 1. Änderung und Teilaufhebung“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf hohen Rech, 1. Erweiterung, 1. Änderung und Teilaufhebung“ einschließlich Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

16.06.2025 bis einschließlich 17.07.2025

im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen einschließlich dieser Bekanntmachung können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ eingesehen werden.

Während des vorgenannten Zeitraumes wird außerdem der Zugang zu den genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung ermöglicht. Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Bauabteilung, Zimmer 309, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung wie folgt möglich:

Öffnungszeiten:

Montag

u. Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten in den Monaten Juli und August:

Montag

u. Dienstag

von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag

von 07:30 bis 12:00 Uhr

Wichtige Hinweise:

Während der vorbezeichneten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per Mail in Textform) an die Mailadresse info@vgzwland.de abgegeben werden. Es ist bei Bedarf jedoch auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahme an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18 – 20, 66482 Zweibrücken oder bei persönlicher Vorsprache eine Abgabe zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die veröffentlichten Unterlagen und diese Bekanntmachung werden außerdem wie folgt im Internet eingestellt und zugänglich gemacht:

- Zentrales Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

Geoportal Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de

Zweibrücken, den 10.06.2025
gez.
Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Lageskizze des Geltungsbereiches