Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)
• | Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB |
• | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Aufstellung der Teiländerung 42 des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land für den Bereich „Flugplatz Süd – An der Berliner Allee“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Darstellung von gewerblicher Nutzung anstelle Sonderbaufläche Flugverkehr. Das Erfordernis der Aufstellung der hier in Rede stehenden Flächennutzungspläne ergibt sich aus dem Bestreben der TRIWO AG, weitere Ansiedlungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende im Gewerbepark am Flugplatz Zweibrücken zu schaffen. Die TRIWO AG beabsichtigt, einige Bereiche des Sonderlandeplatzes, die künftig nicht mehr flugbetrieblich genutzt werden sollen hierzu als Industrie- bzw. Gewerbegebiet auszuweisen.
Bei diesen Arealen handelt es sich um luftrechtlich gewidmete Flächen, die zunächst im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach § 41 LuftVZO durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) entwidmet werden müssen, um eine Überlappung der Zuständigkeitsbereiche (luftrechtlich und bauplanungsrechtlich) auszuschließen. Die förmliche Entwidmung ist Voraussetzung für den Abschluss der Bauleitplanverfahren, in denen dann die bisherigen Sonderbauflächen Flugplatz in Gewerbe- und Industrieflächen umgewandelt werden.
Der voraussichtliche Geltungsbereich der Teiländerung 42 des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Grundstück Plan-Nr. 4885/2 (teilw.) der Gemarkung Contwig. Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Lageskizze dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan „Flugplatz Süd – An der Berliner Allee“ durch den zuständigen Planungsträger Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF). Der voraussichtliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes erstreckt sich auch auf das Gebiet der Stadt Zweibrücken, die in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land gleichzeitig auch die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans betreibt.
In der Sitzung am 20.03.2024 hat der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land auch den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch Offenlage der aktuellen Planungsunterlagen in der Zeit vom
24.06.2024 bis zum 22.07.2024
während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Öffnungszeiten:
| Montag u. Dienstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Geänderte Öffnungszeiten Juli und August: | |
| Montag u. Dienstag | von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | von 07:30 bis 12:00 Uhr |
Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/
einsehbar.
Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht oder zur Niederschrift bei der genannten Offenlagestelle oder per Mail an info@vgzwland.de vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Anlage:
Lageskizze mit Übersichtsplan