Titel Logo
Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)

Teiländerung 41 zum Flächennutzungsplan (FNP) 2006, Änderungsbereich „Östlich der L 700 Brüsseler Straße“;

  • Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Aufstellung der Teiländerung 41 des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land für den Bereich „Östlich der L 700 Brüsseler Straße“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Darstellung von gewerblicher Nutzung anstelle Sonderbaufläche Flugverkehr. Das Erfordernis der Aufstellung der hier in Rede stehenden Flächennutzungspläne ergibt sich aus dem Bestreben der TRIWO AG, weitere Ansiedlungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende im Gewerbepark am Flugplatz Zweibrücken zu schaffen. Die TRIWO AG beabsichtigt, einige Bereiche des Sonderlandeplatzes, die künftig nicht mehr flugbetrieblich genutzt werden sollen hierzu als Industrie- bzw. Gewerbegebiet auszuweisen.

Bei diesen Arealen handelt es sich um luftrechtlich gewidmete Flächen, die zunächst im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach § 41 LuftVZO durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) entwidmet werden müssen, um eine Überlappung der Zuständigkeitsbereiche (luftrechtlich und bauplanungsrechtlich) auszuschließen. Die förmliche Entwidmung ist Voraussetzung für den Abschluss der Bauleitplanverfahren, in denen dann die bisherigen Sonderbauflächen Flugplatz in Gewerbe- und Industrieflächen umgewandelt werden.

Der voraussichtliche Geltungsbereich der Teiländerung 41 des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf die Grundstücke 803/15, 803/17, 803/18, 803/19, 803/20, 803/21, 803/30, 803/46 (teilw.), 803/68 (teilw.) der Gemarkung Althornbach. Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Lageskizze dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan „Flugplatz Südwest – Östlich der L 700“ durch den zuständigen Planungsträger Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF).

In der Sitzung am 20.03.2024 hat der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land auch den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch Offenlage der aktuellen Planungsunterlagen in der Zeit vom

24.06.2024 bis zum 22.07.2024

während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

freitags

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Geänderte Öffnungszeiten Juli und August:

Montag u. Dienstag

07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag

07:30 bis 12:00 Uhr

Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ einsehbar.

Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht oder zur Niederschrift bei der genannten Offenlagestelle oder per Mail an info@vgzwland.de vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

Zweibrücken, 14.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
gez.
Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Lageskizze mit Übersichtsplan