Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)
Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung der Teiländerung 50 des Flächennutzungsplanes der Verbands-gemeinde Zweibrücken-Land für den Bereich Hornbach, Südlich Kirschbacher Weg beschlossen.Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung von Flächen für die gesundheitliche und soziale Daseinsvorsorge. Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Teiländerung 50 zum Flächennutzungsplan 2006, Änderungsbereich Hornbach, Südlich Kirschbacher Weg.“
Das Plangebiet befindet sich im Osten der Stadt Hornbach auf landwirtschaftlichen Flächen und schließt an den derzeitigen Siedlungsrand im Bereich des Kirschbacher Wegs an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha und ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Er umfasst Teilbereiche der Grundstücke mit den Plannummern 6279 und 6278/1.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan „Südlich Kirschbacher Weg“ durch die Stadt Hornbach.
In der Sitzung am 13.05.2025 hat der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land auch den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch Offenlage der aktuellen Planungsunterlagen in der Zeit vom
23.06.2025 bis zum 23.07.2025
während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
| Öffnungszeiten: | |
| Montag u. Dienstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Öffnungszeiten in den Monaten Juli und August: | |
| Montag u. Dienstag | von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | von 07:30 bis 12:00 Uhr |
Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ einsehbar.
Wichtige Hinweise:
Während der vorbezeichneten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per Mail in Textform) an die Mailadresse info@vgzwland.de abgegeben werden. Es ist bei Bedarf jedoch auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahme an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18 – 20, 66482 Zweibrücken oder bei persönlicher Vorsprache eine Abgabe zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Anlage:
Übersichtsplan