Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)
Der Ortsgemeinderat Dietrichingen hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark beim Kirschbacher Hof“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Agri-PV Solarenergie im Rahmen eines Sondergebietes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §11 Abs. 2 BauNVO.
Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst vollständig oder teilweise die Grundstücke Plan-Nrn. 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012/1, 2013, 2014, 2015, 2020, 2021, 1978/2, 2022, 2025, 2026, 2027, 2028 der Gemarkung Dietrichingen. Der voraussichtliche Geltungsbereich kann der beigefügten Lageskizze entnommen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan (Teiländerung 34 zum FNP 2006, Änderungsbereich Dietrichingen, Solarpark beim Kirschbacher Hof) durch die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land.
In der Sitzung am 27.05.2025 hat der Ortsgemeinderat Dietrichingen auch den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom
23.06.2025 bis zum 23.07.2025
während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Öffnungszeiten:
Montag u. Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten in den Monaten Juli und August:
Montag u. Dienstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr
Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ einsehbar.
Wichtige Hinweise:
Während der vorbezeichneten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per Mail in Textform) an die Mailadresse info@vgzwland.de abgegeben werden. Es ist bei Bedarf jedoch auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahme an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken oder bei persönlicher Vorsprache eine Abgabe zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Anlage:
Lageskizze des Geltungsbereichs