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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)

Teiländerung 34 zum Flächennutzungsplan (FNP) 2006, Änderungsbereich Dietrichingen, „Solarpark beim Kirschbacher Hof“;

  • Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung der Teiländerung 34 des Flächennutzungsplanes der Verbands-gemeinde Zweibrücken-Land für den Bereich Dietrichingen, Solarpark beim Kirschbacher Hof beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Agri-PV Solarenergie im Rahmen eines Sondergebietes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §11 Abs. 2 BauNVO.

Das Plangebiet befindet sich nördöstlich der Ortslage von Dietrichingen zwischen dem Sandwaldhof und dem Kirschbacher Hof. Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst vollständig oder teilweise die Grundstücke Plan-Nrn. 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012/1, 2013, 2014, 2015, 2020, 2021, 1978/2, 2022, 2025, 2026, 2027, 2028 der Gemarkung Dietrichingen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 54,8 ha und ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan „Solarpark beim Kirschbacher Hof“ durch die Ortsgemeinde Dietrichingen.

In der Sitzung am 13.05.2025 hat der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land auch den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch Offenlage der aktuellen Planungsunterlagen in der Zeit vom

23.06.2025 bis zum 23.07.2025

während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

freitags

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten in den Monaten Juli und August:

Montag u. Dienstag

von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag

von 07:30 bis 12:00 Uhr

Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ einsehbar.

Wichtige Hinweise:

Während der vorbezeichneten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per Mail in Textform) an die Mailadresse info@vgzwland.de abgegeben werden. Es ist bei Bedarf jedoch auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahme an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18 – 20, 66482 Zweibrücken oder bei persönlicher Vorsprache eine Abgabe zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

Zweibrücken, 11.06.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
gez.
Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Übersichtsplan