Titel Logo
Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeit Hundesteuer

Die Verbandsgemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass am 01.07.2024 die Hundesteuer fällig ist.

Wir bitten um termingerechte Einzahlung auf unser Konto

IBAN:

DE26 5425 0010 0075 0003 64

BIC:

MALADE51SWP

bei der Sparkasse Südwestpfalz.