1. | Regionales Zukunftsprogramm |
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.
Antragsteller kann nur die Verbandsgemeinde sein. Der Verbandsgemeinderat hat sich für eine Beteilung der Ortsgemeinden ausgesprochen. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie vorab zur Verfügung gestellter Unterlagen wurden die Ortsbürgermeister bzw. der Stadtbürgermeister informiert.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird dann die Maßnahmen dahingehend prüfen, ob diese dem Maßnahmenkatalog (Positivliste) entsprechen. Der Verbandsgemeinderat wird dann darüber beraten.
Alle weiteren Informationen sowie die Positivliste sind unter www.zukunftsprogramm.rlp.de zu finden.
Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen:
| Kindertagesstätte: | Rettungswege im Bestandsgebäude |
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| Eingang im Bestandsgebäude |
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| Rückbau des Balkons im Bestandsgebäude |
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| Fenster im Neubau |
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| Photovoltaik-Anlage |
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| Küche |
| Dorfgemeinschaftshaus: | Dacheindeckung |
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| Photovoltaik-Anlage |
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| Barrierefreie Toilette |
2. | Planverfahren der Solarparks „Am Gemehr“ und „Am Eichwäldchen“; Stellungnahme zur beantragten raumordnerischen Prüfung |
Die sunance GmbH, Troisdorf plant in der Ortsgemeinde Großsteinhausen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Fläche von insgesamt ca. 10 ha (Solarpark „Am Eichwäldchen). Gleichzeitig wird die Errichtung eines weiteren Solarparks auf einer Fläche von ca. 15 ha auf Grundstücken der Gemarkungen Großsteinhausen und Kleinsteinhausen geplant (Solarpark „Am Gemehr“). Bisher werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.
Gemäß dem genehmigten Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz IV tangieren die geplanten Flächen Vorranggebiete für die Landwirtschaft und für den regionalen Biotopverbund. Die sunance GmbH hat deshalb einen Antrag auf Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 ROG i.V.m. § 18 LPlG gestellt. Die zuständige Untere Landesplanungsbehörde kann im Benehmen mit den fachlich berührten Stellen der jeweiligen Verwaltungsebene und der jeweiligen Planungsgemeinschaft die Abweichung von einem Ziel des Regionalen Raumordnungsplanes zulassen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
| 1. | Es müssen sich seit der Beschlussfassung des Regionalen Raumordnungsplanes Tatsachen oder Erkenntnisse verändert haben. |
| 2. | Die Abweichung ist nach raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar. |
| 3. | Der Regionale Raumordnungsplan ist in seinen Grundzügen nicht berührt. |
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten PV-Anlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinden Großsteinhausen und Kleinsteinhausen mit der Ausweisung eines Sondergebiets „Solarpark“, sowie die 36. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Verbandsgemeinde erforderlich. Die Aufstellungsbeschlüsse der Bauleitplanverfahren wurden in den betroffenen Gremien bereits 2023 bzw. 2024 gefasst.
Der Ortsgemeinderat Riedelberg erteilt zu der beantragten vereinfachten raumordnerischen Prüfung für die geplante Freiflächenphotovoltaik-Anlage „Am Eichwäldchen“ das Benehmen unter der Voraussetzung, dass die Ortsgemeinde Großsteinhausen und die Firma sunance GmbH dafür Sorge trägt, dass durch die Freiflächenphotovoltaik-Anlage keine Blendwirkung zum Nachteil der Ortsgemeinde Riedelberg entstehen wird.
Der Ortsgemeinderat Riedelberg erteilt zu der beantragten vereinfachten raumordnerischen Prüfung für die geplante Freiflächenphotovoltaik-Anlage „Am Gemehr“ das Benehmen.
Nichtöffentlich
3. | Mietangelegenheiten |
Der Ortsgemeinderat beschließt in Mietangelegenheiten.
4. | Kindertagesstätte; Kostenübernahme |
Der Ortsgemeinderat fasst Beschlüsse zu Kostenübernahmen.