über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der
Ortsgemeinde Walshausen
Das Ortsgemeinderatsmitglied Petra Schöneberger hat das Mandat für den Ortsgemeinderat Walshausen niedergelegt. Nach § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 der Kommunalwahlordnung ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson wurde Frau Tanja Gutmann wohnhaft in Walshausen einberufen. Frau Gutmann hat das Mandat angenommen.
Dies wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.