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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 26/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Ortsgemeinde Contwig

über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Stambacher Flur, I. und II. Ahnung, 5. Teiländerung“ (Vereinfachte Änderung) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Contwig hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der Sitzung am 02.02.2023 die erneute Teiländerung des Bebauungsplanes „Im Stambacher Flur, I. und II. Ahnung“ beschlossen (Änderungsaufstellungsbeschluss). Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen.

Der Bebauungsplan „Im Stambacher Flur, I. und II. Ahnung“ wurde für den Bereich des Schulgrundstückes zuletzt durch die Teiländerung 3 geändert. Im Zuge der anstehenden Sanierung und Erweiterung der Grundschule Contwig am Standort Stambach ist nunmehr eine weitere Änderung erforderlich, die sich lediglich auf das Grundstück Plan-Nr. 102/72 der Gemarkung Stambach erstreckt. Ziel und Zweck der Planung ist die Verschiebung der Baugrenzen.

Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Im Stambacher Flur, I. und II. Ahnung, 5. Teiländerung“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Im Stambacher Flur, I. und II. Ahnung, 5. Teiländerung(vereinfachte Änderung)“ einschließlich Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

30.06.2025 bis einschließlich 31.07.2025

im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen einschließlich dieser Bekanntmachung können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ eingesehen werden.

Während des vorgenannten Zeitraumes wird außerdem der Zugang zu den genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung ermöglicht. Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Bauabteilung, Zimmer 309, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung wie folgt möglich:

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten in den Monaten Juli und August:

Montag u. Dienstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Wichtige Hinweise:

Während der vorbezeichneten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per Mail in Textform) an die Mailadresse info@vgzwland.de abgegeben werden. Es ist bei Bedarf jedoch auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahme an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken oder bei persönlicher Vorsprache eine Abgabe zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die veröffentlichten Unterlagen und diese Bekanntmachung werden außerdem wie folgt im Internet eingestellt und zugänglich gemacht:

- Zentrales Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

Geoportal Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de

Zweibrücken, den 17.06.2025
gez.
Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Lageskizze des Geltungsbereiches